In einer Pressemeldung vom 06. Mai 2021, mit dem Titel „Answering Europe’s Call: Storing and Processing EU Data in the EU“ kündigt Microsoft an, eine EU Daten Zone zu errichten, wozu in neue Infrastruktur investiert werden wird. Kunden aus den Bereichen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wird zugesagt, dass sämtliche Daten aus den Bereichen „Microsoft’s core cloud services – Azure, Microsoft 365, and Dynamics 365.“, die diese verarbeiten dann ausschließlich in der EU verarbeitet werden. Es wird hier keine Datenabflüsse mehr in die USA geben.
Nach Angaben von Microsoft umfasst der Plan „alle personenbezogenen Daten in Diagnosedaten und dienstgenerierten Daten sowie personenbezogene Daten, die wir zur Bereitstellung von technischem Support verwenden.“
Das klingt gut und ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nicht vergessen werden sollte, dass die von Microsoft verarbeiteten personenbezogenen Daten weiterhin dem CLOUD-Act unterliegen. Solange es keine Möglichkeit gibt, dass Schulen mit von ihnen bereitgestellten auf eigenen Servern gespeicherten Schlüsseln arbeiten können, um die in den Microsoft Clouds gespeicherten Daten vor dem Zugriff Dritter, wozu auch US Ermittlungsbehörden zählen, zu schützen, hilft diese Lösung nur bedingt weiter.
Ungeklärt ist auch die Frage, ob Zugriffe von US Mitarbeitern von Microsoft auf die in der EU verarbeiteten personenbezogenen Daten eine Datenübermittlung im Sinne der DS-GVO darstellen oder nicht. Gälten sie als Datenübermittlung unterlägen sie ebenfalls den Einschränkungen des Schrems II Urteils.
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