Im Juli 2020 hatte es über Frag den Staat eine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezüglich der im Auftrag des Kultusministeriums Baden Württemberg in Auftrag gegebenen Datenschutz Folgenabschätzung zu Microsoft 365 gegeben. Diese war der Pilotierung von Microsoft 365 vorausgegangen. Jetzt hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass der Beratungsprozess seitens des LfDI beendet sei und dass damit der Ausschlussgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 6 LIFG einer Herausgabe der Unterlagen nicht weiter entgegenstehe. Das Dokument wird im nächsten Schritt zumindest Microsoft vorgelegt werden, da „Schutzinteressen Dritter betroffen sind (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 LIFG sowie personenbezogene Daten im Sinne des § 5 LIFG).“
Informationsquelle: Frag den Staat – Datenschutzfolgenabschätzungen, 07.06.2021