In einem Schreiben vom 16.06.2021 mit dem Betreff „Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen des Bundes“ wendet sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an Bundesbehörden und empfiehlt den Bundesbehörden, ihre Facebook Fanpages bis Ende diesen Jahres abzuschalten. Er stellt gleichzeitig in Aussicht, ab Januar 2022 „– im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den [ihm] nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.“
Hintergrund ist der, dass nach Ansicht der Aufsichtsbehörden ein „datenschutzkonformer Betrieb einer FacebookFanpage gegenwärtig nicht möglich“ ist, da Facebook Verantwortlichen nicht die Möglichkeit eröffnet, „eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.“
Man darf gespannt sein, wie sich dieses Vorgehen auf die Aufsichtsbehörden der Bundesländer auswirkt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern auch vergleichbar in Bezug auf öffentliche Stellen handeln werden. Dieses würde dann auch Schulen treffen und deren Social Media Auftritte. Zwar haben Schulen eher keine Facebook Fanpages, sondern Instagram Kanäle, doch auch dort besteht das gleiche Problem.