Nach der erfolglosen Pilotierung von Microsoft 365 mit freiwillig teilnehmenden Lehrkräften in Baden Württemberg stellt man sich auch in NRW die Frage, wie an Schulen mit den Ergebnissen umgegangen werden sollte. Entsprechend gibt es nun eine kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). In der unter Drucksache 17/14453 vom 08.07.2021 laufenden Anfrage wird die Landesregierung unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Pilotierung und die abschließende Bewertung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg um Auskunft gebeten, wie diese Ergebnisse für NRW „hinsichtlich der Übermittlung von Diagnose- und Telemetriedaten“ bewertet werden, ob es eine unterschiedliche Behandlung von Schülern und Lehrkräften gibt im Hinblick auf die Übermittlung von Diagnose- und Telemetriedaten und Datenschutz und ob diese eine Auswirkung auf die Nutzung hat. Außerdem möchte Frau Beer wissen, wie Schüler, Lehrkräfte und die an den Schule für den Datenschutz zuständigen Personen „in den Grundsätzen von
Datenschutz, Datensicherheit und Persönlichkeitsrechten fortgebildet“ werden, und durch welche „konkreten Maßnahme […] die Landesregierung den Schutz der
Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern“ unterstützt.
Kleine Anfragen sind nach einer die Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen ergänzenden Vereinbarungen über das Verfahren bei Kleinen Anfragen innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Bis die Antwort in schriftlicher Form im Archiv des Landtags unter aktuelle Dokumente vorliegt, dauert dann in der Regel noch etwas länger.
Auf die Antworten darf man gespannt sein. Aktuell gibt es eine Duldung der Nutzung von US Plattformen durch die LDI NRW, die zumindest bis Ende 2021 gilt. Auf der Website der Aufsichtsbehörde gibt es dazu keine Aussagen. Auf Nachfrage als Betroffner erhält man diese Information allerdings.