Die neue LDI NRW, Frau Bettina Gayk, hat im September 2021 ihren ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt – 26. Tätigkeitsbericht LDI NRW.pdf. Dieser bezieht sich inhaltlich überwiegend auf einen Zeitraum vor ihrem Amtsantritt. Ab Seite 47 geht es darin auch um das Thema Schule und Datenschutz. Erwähnung finden zuerst zwei Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Corona und Befreiung von der Maskenpflicht (Az. 13 B 1368/20) bzw. vom Präsenzpflicht (Az. 18 L 2278/20). Der zweite Absatz beschreibt die mit dem Distanzunterricht und dem verstärkten Einsatz von digitalen Plattformen aufgetretenen Datenschutzprobleme. Erwähnt wird dabei auch, dass es eine große Zahl von Anfragen und Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde gegeben habe. In dem Zusammenhang stellt die LDI NRW klar:
„Dabei ist es nicht möglich und liegt auch nicht in der Verantwortung der LDI NRW, den Schulen datenschutzgerechte Lösungen zur Verfügung zu stellen.“
Die LDI NRW sieht sich in ihrer Rolle nicht als Verhinderin der Nutzung von digitalen Lösungen. Vielmehr sieht sie ihre „Aufgabe vorrangig darin, durch Beratung auf datenschutzgerechte Lösungen hinzuwirken, die zugleich den praktischen Erfordernissen gerecht werden.“
Mit dem Ausbau der Logineo NRW Plattform mit dem auf Moodle basierenden LMS und dem auf Element basierenden Messenger mit integrierter Jitsi Videokonferenz Plattform sieht die LDI NRW Fortschritte in der Erfüllung ihrer Forderungen nach Bereitstellung datenschutzkonformer Lösungen für die Schulen des Landes. Positiv bewertet die LDI NRW auch die Umsetzung ihrer Anregungen bezüglich der Ergänzung schulrechtlicher Vorschriften um eine „gesetzliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Einsatz von digitalen Lehr- und Lernmitteln“ durch die im SchulG NRW neuen § 120 Abs. 5 und § 121 Abs. 1 Satz 1.
Im Folgenden wird festgestellt, dass trotz der Verbesserung einiger Rahmenbedingungen die Lösungen, welche während der Pandemie unter Zeitdruck an Schulen eingeführt wurden, „auf die Einhaltung des Datenschutzes kritisch zu hinterfragen.“ Wohin es auf lange Sicht für Schulen gehen soll, fasst die LDI NRW wie folgt zusammen:
„Ziel ist der dauerhafte Einsatz von Tools, die den bestmöglichen Ausgleich zwischen Praxistauglichkeit und Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus bieten.„
Abschließend fasst die LDI NRW zusammen:
„Versäumnisse vieler Jahre lassen sich nicht innerhalb weniger Monate aufholen. Mit Unterstützung durch das Schulministerium NRW befinden sich die Schulen in NRW – sicherlich noch mit unterschiedlichem Tempo – inzwischen aber auf einem guten Weg in das digitale Zeitalter. Dabei dürfen die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit keinesfalls aus den Augen verloren werden.“
Bewertung
Was der Tätigkeitsbericht der LDI NRW zum Thema Datenschutz und Schule ausführt, beschränkt sich auf zwei Themen. Das wichtiger ist hier eindeutig die Nutzung digitaler Plattformen im Unterricht. Die erwähnten Anfragen und Beschwerden ging es nach Informationen des Betreibers dieser Seite vorrangig um den Einsatz von Videokonferenz Tools im Rahmen des Distanzunterrichts und inwieweit Lehrkräfte und Schüler dazu verpflichtet sind bzw. durch die Schule verpflichtet werden können, diese zu nutzen. Dabei ging es neben dieser grundsätzlichen Frage auch um die der gewählten Videokonferenz Tools, von Zoom bis zum MS Teams. Eine ganze Reihe von Anfragen und Beschwerden dürfte auch den Einsatz von Office 365 und Teams als Plattform für den Distanzunterricht betroffen haben, denn wie in anderen Bundesländern gibt es auch hier Personen, welche diese Plattformen nicht nutzen möchten, da sie die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten dort anzweifeln.
Für Schulen ist aus dem Tätigkeitsbericht als wichtig mitzunehmen:
- Schulen sind aufgefordert, die von ihnen genutzten digitalen Plattformen bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes kritisch zu hinterfragen.
- Damit gemeint sind eindeutig Plattformen wie Padlet, Office 365 und Teams, Zoom und ähnlich.
- Bei der Auswahl von Plattformen steht nicht nur der Datenschutz im Vordergrund. Auch die Praxistauglichkeit ist relevant.
- Das heißt, eine Plattform, die den besten Datenschutz bietet, im Unterrichtsalltag jedoch nicht vernünftig nutzbar ist, kann auch nicht die Lösung sein.
- Es kann durchaus eine Abwägung getroffenen werden bei der Auswahl von digitalen Plattformen und Tools, solange das Datenschutzniveau noch angemessen ist. („Angemessen“ bietet hier durchaus einen gewissen Spielraum.)
- Die LDI NRW wird den Schulen, die aktuell Plattformen nutzen, die den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht voll entsprechen, ausreichend Zeit zur Umstellung lassen.
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