Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland in einem Beitrag vom 15.10.2021 mit dem Titel Impfdiskussion im Unterricht: Datenschützer geht gegen Lehrerin vor berichtet, wandten sich Eltern in Thüringen mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, nachdem eine Lehrkraft im Unterricht Schülerinnen und Schüler nach ihrer Impfbereitschaft gefragt hatte. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde stellt diese Nachfrage eine „unzulässige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dar.“ Gegen die Lehrkraft wurde deshalb noch in den Sommerferien ein Prüfverfahren eröffnet. Der Bildungsminister von Thüringen, Helmut Holter, sieht hier die pädagogische Freiheit durch den Datenschutz behindert und sagt, „Der Datenschutz ist ein hohes Gut, aber hier droht eine wichtige Grenze überschritten zu werden.“ Das sieht der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse anders. Zum einen argumentiert er damit, dass es „möglicherweise auch um weltanschauliche Daten gegangen sein könnte“ und hierfür sei je nach Alter der Schülerinnen und Schüler eine Einwilligung der Eltern erforderlich, und zum anderen befänden sich Schüler in einem den Lehrkräften untergeordneten Verhältnis, wodurch ihre Antworten nicht freiwillig seien.
Bewertung
Corona und Impfungen sind in Teilen der Bevölkerung ein Reizthema. Dass eine Gruppe von Eltern den Weg einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wählt, dürfte damit zusammenhängen. Deutlich wird an der Reaktion der Aufsichtsbehörde jedoch auch, dass Datenschützer Abfragen zu persönlichen Überzeugungen von Schülerinnen und Schülern im Unterricht sehr kritisch sehen. Gleiches gilt auch für die persönlichen Verhältnissen, etwa wenn Fotos vom eigenen Zimmer mitgebracht oder Grundrisse der Wohnung angefertigt werden sollen. Aus pädagogischer Sicht mag dieses durchaus sinnvoll sein. Datenschützer sehen hierin jedoch eine (unfreiwillige) Offenlegung dieser persönlichen Verhältnisse. In der Regel werden Eltern sich in den beispielhaft genannten Fällen nicht beschweren. Einzelne könnten aber schon ihrer Probleme damit haben. Kritisch kann es hingegen schnell werden, wenn Kinder im morgendlichen Erzählkreis Familieninterna vor der Klasse ausplaudern. Hier ist das pädagogische Fingerspitzengefühl der Lehrkraft gefragt, schnell genug zu reagieren. Bei sehr sensiblen Thema, wie etwa Corona und Impfen sollten Lehrkräfte vor allem bei jüngeren Schülerinnen und Schülern vorsichtig agieren. Bei älteren Schülerinnen und Schülern kann man über dieses und vergleichbare Themen durchaus im Unterricht sprechen, wenn man vorher klarstellt, dass eine Äußerung zum Thema vollkommen freiwillig ist. Eine Abfrage mit Handzeichen, wäre hingegen keine gute Idee, da Schüler sich dadurch genötigt sehen, Position zu beziehen.