Berlin stärkt schulischen Datenschutz

Schon am 16. September 2021 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus weitreichende Änderungen am Berliner
Schulgesetz. In einer Pressemeldung mit dem Titel „Berliner Schulgesetz: Reform stärkt den Datenschutz im Bildungsbereich“ äußert sich dazu am 17. September 2021 auch die Berliner Aufsichtsbehörde. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, findet in den Gesetzesänderungen viele der von ihr eingebrachten Vorschläge umgesetzt. Im Schulgesetz gibt es nun eine Rechtsgrundlage, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schülern und Lehrkräften bei der Nutzung digitaler Lernmittel im Unterricht ausdrücklich erlaubt. Nach Aussagen von Frau Smoltczyk, ist es demnach nicht einmal mehr erforderlich Einwilligungen einzuholen, wenn es um die Nutzung von Videokonferenzen und der Landesplattform Lernraum Berlin geht.

Durch die Änderungen im Schulgesetz wird auch die Berliner Senatsverwaltung für Bildung in die Pflicht genommen. Diese müssen „regelmäßig eine Auswahl für die an Schulen in Betracht kommenden digitalen Lehr- und Lernmitteln“ festlegen, die „aus Datenschutzsicht unbedenklich eingesetzt werden können.“ Damit möchte man Schulen entlasten, Dienste in rechtlicher, technischer und pädagogischer Sicht komplett eigenständig prüfen zu müssen, bevor sie eingesetzt werden können. „ Bei Wahrnehmung dieses Angebots können die Schulen darauf vertrauen, datenschutzkonforme digitale Lernmittel zu nutzen.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wertet das reformierte Berliner Schulgesetz als richtungsweisend für andere Bundesländer. Die Arbeit ist für die Senatsverwaltung für Bildung jedoch noch nicht beendet, denn es stehen noch eine Modernisierung der veralteten Schuldatenverordnung sowie die Erstellung einer Verordnung zu digitalen Lernmitteln aus.

Bewertung

Leider ist die reformierte Fassung des Berliner Schulgesetzes online noch nicht verfügbar. Soweit man aus der Pressemitteilung der Berliner Aufsichtsbehörde entnehmen kann, hat man dort aber auf jeden Fall mit Bezug auf schulischen Datenschutz einige gute und sinnvolle Veränderungen vorgenommen. Rechtsgrundlagen, die es erlauben, die personenbezogenen Daten von Schülern und Lehrkräften bei der Nutzung von digitalen Lehr- und Lernmitteln zu verarbeiten, machen es möglich, auf Einwilligungen zu verzichten. Auch die Maßnahme, Schulen eine Liste mit Plattformen/Apps zur Verfügung zu stellen, die auf Datenschutzkonformität hin geprüft sind, ist zu begrüßen. Schön wäre es, wenn Schulen hierbei Vorschläge einreichen könnten.

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