Wie schon am 28.12.2021 in einem Beitrag mit dem Titel Neue Ausschreibung für Konferenz-Software für Schulen notwendig in der FAZ berichtet wurde, ist das hessische Kultusministerium in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt mit dem bisherigen Vergabeverfahren gescheitert und wird dieses nun neu starten. Die Einführung des neuen Videokonferenztools für hessische Schulen verschiebt sich damit vom zuletzt angepeilten Termin zum Ende des ersten Schulhalbjahres im Schuljahr 2021/22 auf den Beginn des Schuljahres 2022/23. Schon im Juli 2021 hatte der damalige Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Duldung für die Nutzung von US Plattformen für eine Übergangsfrist ausgesprochen, da zu diesem Zeitpunkt klar wurde, dass durch die Schwierigkeiten im Vergabeverfahren eine Einführung zum Beginn des Schuljahres 2021/22 nicht zu realisieren war. Man sollte davon ausgehen können, dass sich diese Duldung nun noch einmal um zumindest ein halbes Jahr verlängern wird. Kosten, die Schulen durch eine Fortführung der Nutzung bestehender Systeme entstehen, übernimmt laut FAZ das Kultusministerium.