Mit Datum vom 28.04.2022 wurden im Archiv des Landtags NRW drei kleine Anfragen veröffentlicht: Drucksache 17/17088, Drucksache 17/17089 und Drucksache 17/17091. Hinter allen dreien stehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In Drucksache 17/17088 geht es einmal um die Landesplattform Logineo NRW und die Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten, in welcher die Freiwilligkeit der Nutzung für Lehrkräfte wie auch Schülerinnen und Schüler festgeschrieben wurde. Dadurch ist es nicht möglich, die Nutzung der Landesplattformen auf der Grundlage des geänderten Schulgesetzes NRW verpflichtend zu machen. Deshalb möchte man wissen, wann die Dienstvereinbarung geändert wird. Wissen möchte man auch, wie sichergestellt wird, dass für andere an Schulen genutzte Plattformen die Regelungen der Dienstvereinbarung zu LOGINEO und dabei vor allem die Rahmenmediennutzungsordnung angewendet werden. Datenschutz ist auch ein Stück weit Auslegungssache. Sowohl Schulleitungen als auch Datenschutzbeauftragte kommen mitunter zu verschiedenen Auslegungen und setzen Vorgaben entsprechend unterschiedlich um. Die Anfragenden möchten deshalb wissen, wie sichergestellt wird, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben überall gleich zur Anwendung kommen. Eine Frage, die in ähnlicher Form in einer anderen Anfrage gestellt wurde, beschäftigt sich mit US Plattformen und wie die Landesregierung sicherstellt, dass diese Plattformen Datenschutzkonform eingesetzt werden.
In Drucksache 17/17089 geht es ausschließlich um die Landesplattformen der Logineo NRW Familie und die noch bestehenden Unzulänglichkeiten wie die separate Administration der Benutzer, die Kopplung von Jitsi an den Messenger, die Nutzung des für die Aufgabe ungeeigneten EduSharing, obwohl an anderen Stellen EduSharing bereits ersetzt wurde, die fehlenden Schnittstellen zur Koppelung von Logineo NRW an die Infrastruktur der Schulen vor Ort und das Thema E-Mail Adressen für Schülerinnen und Schüler in Logineo NRW.
Bei der dritten kleinen Anfrage, Drucksache 17/17091, geht es um die Dienstgeräte der Lehrkräfte, um eine zentrale Stelle, an welcher alle für einen Nutzer wichtigen Informationen an einem Ort verfügbar sind, und die Implementierung von VIDIS in NRW.
Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit, die kleinen Anfragen zu beantworten. Wie viel Substanz diese Antworten haben, wird sich dann zeigen.