Die Aufsichtsbehörde Baden Württemberg hatte einen bundesweiten Design Wettbewerb für den Entwurf von Datenschutz-Icons durchgeführt. Die Ergebnisse präsentiert die Aufsichtsbehörde nun unter Datenschutz-Icons. Die Icons stehen in zwei Farbvarianten und drei Größen als png und svg Dateien zur Verfügung. Da auch Schulen regelmäßig gem. Art. 13 DS-GVO über die in Schule stattfindende Datenverarbeitung informieren muss, sind die Icons auch für sie von Interesse, um die Informationen besser lesbar zu machen. Bezüglich der Nutzung der Icons heißt es auf der Seite der Aufsichtsbehörde:
„Der LfDI räumt Ihnen das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte und unwiderrufliche einfache Nutzungsrecht ein, die auf dieser Seite aufgeführten Piktogramme ausschließlich zum Zweck der Übermittlung von Datenschutz-Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung erfolgt für alle Nutzungsarten.“
Beachtet werden sollte dabei, dass die Icons ausschließlich zum Zweck der Übermittlung von Datenschutz-Informationen genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen.