Berliner Aufsichtsbehörde meldet Bedenken bei Kauf von Schüler Tablets an

Schon am 22.11.2022 hatte der Berliner Senat das Konzept „Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ beschlossen, nachdem die Schülerinnen und Schüler von vier Jahrgängen, beginnend mit Klasse 7 zu Beginn des Schuljahres 2023/24 flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden sollen.1Siehe dazu https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1267600.php Die dafür benötigten Mittel von 15 Millionen Euro sollen dann 2023  nach Freigabe durch den Hauptausschuss zur Verfügung stehen. Wie die TAZ am 05.12.2022 in einem Bericht mit dem Titel Datenschutzbedenken bei Schüler-Tablets: Eine Lektion in Sachen Datenschutz meldet, hat sich die Berliner Datenschutzbeauftragte, Meike Kamps, nun in einer Anhörung im Bildungsausschuss am Freitag der Vorwoche mit Bedenken zu Wort gemeldet. In der Sondersitzung sollte die Bildungsverwaltung zum Umsetzungsstand der Digitalisierungsstrategie befragt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte wird von der TAZ mit den Worten „Ich möchte ehrlich sein: Wir sehen derzeit keinen datenschutzkonformen möglichen Einsatz von Tablets“ zitiert. Nach ihrer Einschätzung besteht beim Einsatz von Tablets grundsätzlich das Risiko, dass dabei, egal welcher Hersteller, Telemetriedaten2Sie wird im Beitrag mit folgender Erklärung für Telemetriedaten zitiert: „Das sind Rohdaten zum Beispiel über das Nutzungsverwalten der Kund*innen.“ ausgewertet werden. Sie fordert deshalb, dass „mindestens die Risiken geprüft und diese dann möglichst minimiert werden“ und ihre Behörde durch die Bildungsverwaltung eingebunden wird. Der Auftritt blieb nicht ohne Folgen, denn auch einige Parlamentarier sehen nun Fragezeichen bezüglich der Beschaffung. Der schulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Louis Krüger, etwa merkt das Fehlen einer Folgenabschätzung an.3Damit meint er vielleicht eine Datenschutz Folgenabschätzung. Aber es könnte auch eine andere Art von Folgenabschätzung sein, z.B. Technikfolgenabschätzung. Er ist sicher, dass die Ausschreibung so nicht vom Hauptausschuss genehmigt werden wird.

Bewertung

In Berlin geht es um die Beschaffung von 350.000 Tablets um eine sehr große Zahl von Tablets. Geplant ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Beschaffung von iPads. Man darf gespannt sein, welches Fass die Berliner Aufsichtsbehörde hier aufmacht. Bisher, so hat man den Eindruck, haben alle Aufsichtsbehörden einen großen Bogen um dieses Thema gemacht, vielleicht auch, da in den letzten Jahren mit den Geldern des Bundes aus dem Digitalpakt und aus Landesmitteln in allen Bundesländern große Stückzahlen von iPads beschafft wurden, sowohl für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler wie auch als Dienstgeräte für Lehrkräfte. Möglich, dass niemand das Risiko eingehen wollte, unliebsame Überraschungen zu erleben, die unerwünschte Folgen nach sich ziehen. Wie weit die Berliner Aufsichtsbehörde ihren Einfluss geltend machen kann, bleibt abzuwarten. Sie hat Unterstützung aus der Politik. Es ist durchaus möglich, dass es eine Datenschutz Folgenabschätzung geben wird, in welcher mögliche Risiken durch Telemetriedaten ermittelt werden sollen. Daraus müssten dann Maßnahmen abgeleitet werden, welche zur Minderung ermittelter Risiken umzusetzen wären. Solche Maßnahmen könnten in vorgegebenen Einschränkungen bestehen, welche über ein MDM umgesetzt werden. Diese Einschränkungen würden bei iPads Funktionen von iOS betreffen, etwa die Nutzungsmöglichkeiten von Siri, Rechtschreibkorrekturvorschläge aber auch direkt Diagnosedaten, die sich so deaktivieren lassen. Spannend bleibt dann am Ende, wie stark die iPads in ihrer Funktionalität kastriert werden und wie sich dieses auf die unterrichtliche Nutzbarkeit auswirkt. Dass im Endergebnis keine iPads beschafft werden können, ist unwahrscheinlich. Was immer am Ende dieses Prozesses herauskommt in Bezug auf Datenschutz beim Einsatz von iPads in Schule dürfte bundesweit wirken, da es bisher aus den genannten Gründen keine offiziellen Bewertungen hierzu gibt.

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