Das Bildungsportal Niedersachsen hat unter dem Titel Sprachmodelle gestützt durch künstliche Intelligenz Informationen zur Nutzung von dort als textbasierte automatisierte Dialogsysteme bzw. ChatBots bezeichneten Sprachmodellen (LLM) wie ChatGPT und ähnlich herausgegeben. Neben einer Erklärung, worum es eigentlich geht, wird auch das Thema Datenschutz und ChatGPT angesprochen. Da die von OpenAI genutzten Server in den USA stehen, ist eine unterrichtliche Nutzung für Schülerinnen und Schüler mit privaten Endgeräten nicht möglich, sofern sie nicht 18 Jahre alt sind. Auch durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern für ChatGPT angeboten, ändert sich daran nichts. Lehrkräfte können jedoch mit privaten Zugängen arbeiten, tun dieses dann jedoch im eigenen Ermessen. Sie nehmen dann Prompts der Schülerinnen und Schüler an und geben sie ein. Zum Beitrag gibt es noch weiterführende Links.