Aktualisierte FAQ Datenschutz an bayerischen öffentlichen Schulen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine überarbeitete Version seiner Fragen und Antworten zum Datenschutz an bayerischen öffentlichen Schulen veröffentlicht. Stand der FAQ ist der 15.07.2023. In den FAQ werden auf sechs Seiten 11 verschiedene Fragen erörtert. Es geht um behördliche Datenschutzbeauftragte an staatlichen Schulen, Videoüberwachung an Schulen, die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten allgemein und für die Spezialfälle Schulhomepage und schulischer Jahresbericht, die Bekanntgabe von Noten vor der Klasse, Datenschutz bei der Evaluation an Schulen, wissenschaftliche Erhebungen und Schülerbefragungen, die Weitergabe von Schülerdaten zu Werbezwecken, die Erfüllung der Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO und die Datenerhebung bei einer Erkrankung von Schülerinnen und Schülern.

Bewertung

Die FAQ sprechen viele wichtige datenschutzrechtliche Themen an, die im schulischen Alltag von Belang sind. Auch wenn der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz sein Fragen und Antworten auf die rechtlichen Vorgaben des Bundeslandes Bayern bezieht, so lassen sich viele der Aussagen auch auf andere Bundesländer übertragen. Bevor Schulen aus anderen Bundesländern sich jedoch bei ihrem eigenen Handeln an den Aussagen der FAQ orientieren, sollten sie immer auch die spezifischen Vorgaben ihres eigenen Bundeslandes prüfen. Auch wenn viele schuldatenschutzrechtliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr große Ähnlichkeiten aufweisen, so gibt es doch auch immer wieder sehr spezifische Vorgaben. Das heißt, orientiert man sich an den Vorgaben eines anderen Bundeslandes und die des eigenen Bundeslandes weichen davon deutlich ab, kann dieses für die Schule zu Problemen führen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert