Microsoft Fragestunde zu Datenschutz und -sicherheit – auch für Schulen

Wie Microsoft  auf seiner Homepage unter Microsoft Fragestunde: Datenschutz & Datensicherheit | Für öffentliche Einrichtungen, Verwaltung und (Hoch-)Schulen ankündigt, findet ein solcher Event am Dienstag, 21. November 2023 von 14 – 15 Uhr online statt. „In dieser Fragestunde „Datenschutz & Datensicherheit“ möchten wir Bildungseinrichtungen, Städten, Kommunen, Ämtern, Ministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen die Gelegenheit bieten, sich aus erster Hand zu informieren und im direkten Kontakt mit unseren Compliance-, Privacy- und Security Expert*innen eigene Fragen zu besprechen. Diese Fragestunde ersetzt keine Rechtsberatung.“ Bei der Veranstaltung stehen drei Microsoft Experten zur Beantwortung von Fragen bereit. Zur Teilnahme meldet man sich über ein auf der Seite hinterlegtes Formular an.

Bewertung

Eine Stunde ist wenig Zeit bei einem brisanten Thema wie Datenschutz im Kontext von Microsoft 365. Schulen, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen dürfte gegenwärtig vor allem eine Frage beschäftigen. Ist Microsoft  bereit, mit ihnen eine Zusatzvereinbarung abzuschließen, welche die Handreichung der Aufsichtsbehörden zum Abschluss eines Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Microsoft umsetzt? Man braucht kein Hellseher zu sein, um die Antwort der Experten in der Fragerunde zu erraten. Sie werden hierzu keine Zusage abgeben und sich stattdessen auf allgemeine, nichts sagende Floskeln zurückziehen wie wird man im Einzelfall sehen müssen …, man muss die Zusatzvereinbarung erst einmal sehen, bevor man hierzu eine Aussage machen kann, …

Die verschiedenen Microsoft Plattformen gelten bei richtiger Konfiguration als sehr sicher. Daran besteht kein Zweifel.1Von Ausnahmen abgesehen, wie etwa dem Diebstahl eines Sicherheitsschlüssels mit weitreichenden Zugriffrechten, siehe z.B. Riesiger Diebstahl: Gestohlener Sicherheitsschlüssel bei Microsoft; Stand 09.09.2023 Sicherheit ist für Schulen, die Microsoft 365 nutzen möchten, nicht das Problem. Es ist der Datenschutz und die Einhaltung der strengen Vorgaben der DS-GVO, zumindest nach Auslegung und Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden.

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