Skip to content

Datenschutz – Schule – News

Datenschutznachrichten rund um Schule

Menu
  • Startseite
Menu

Veröffentlichung dienstlicher Kontaktdaten von Lehrkräften auf Schulhomepage

Posted on 1. Juni 20245. Juni 2024 by mrtee

Unter dem Titel Veröffentlichung von Lehrerkontaktdaten im Internet beschäftigt sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Saarland im 32. Tätigkeitsbericht 2023 mit der Frage, inwieweit dieses zulässig ist. Wie im Beitrag festgestellt ist dieses gemäß § 22 Abs. 6 des Saarländischen Datenschutzgesetzes zulässig, wenn dazu eine Reihe von Bedingung erfüllt sind. Da Lehrkräfte als Beschäftigte mit außen Kontakt anzusehen sind, welche Eltern und Schülern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, ist eine Veröffentlichung der dienstlichen Kontaktdaten. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde grundsätzlich möglich, solange einer Veröffentlichung, keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Um sicherzustellen, dass Letzteres nicht der Fall ist, empfiehlt die Aufsichtsbehörde Schulen, das Kollegium vorab über die beabsichtigte Veröffentlichung der dienstlichen Kontaktdaten auf der Schulhomepage zu informieren. „. Sollte eine Lehrerin oder ein Lehrer schutzwürdige Interessen vortragen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, kann nach Prüfung der vorgetragenen schutzwürdigen Interessen von einer Veröffentlichung abgesehen werden.“

Bewertung

In Nordrhein-Westfalen ist die Veröffentlichung dienstlichen Kontaktdaten auf der Schulhomepage eine Schule durch das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen rechtlich abgedeckt. Es gilt jedoch auch hier, dass die schutzwürdigen Belange der Betroffenen berücksichtigt werden müssen (siehe hierzu auch Welche personenbezogenen Daten von Lehrkräften dürfen OHNE Einwilligung auf die Schulhomepage?).

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Suche

Schlagwörter

Aufsichtsbehörden Baden Württemberg Bildaufnahmen Bundesdatenschutzbeauftragter Chromebook Chrome OS Corona Cyberangriff Datenpanne Datenschutz Folgenabschätzung Datenschutzverletzung digitale Lernplattform Directions Dänemark Einwilligung Facebook Fanpage Gericht Google Workspace for Education Hackerangriff iCloud Instagram iPad IT Sicherheit itslearning KI Microsoft 365 Microsoft EU Data Boundary MS Teams Niederlande open source Padlet Ransomware Schulgesetz Schulgesetz NRW Schulträger Sicherheitslücke Social Media Tablets Tracking USA US Cloud Anbieter Verwaltungsgericht Videokonfenzen Videokonferenz Tools Vidis

Kategorien

  • Anbieter (3)
  • Andere (24)
  • Apple (5)
  • Baden Württemberg (31)
  • Bayern (18)
  • Berlin (4)
  • Brandenburg (2)
  • Bremen (5)
  • BSI (2)
  • Datenschutzkonferenz (7)
  • Deutschland (8)
  • Europa (25)
  • Gerichte (1)
  • Gewerkschaften (1)
  • Google (19)
  • Hamburg (2)
  • Hessen (16)
  • HPI SchulCloud (3)
  • Klett (1)
  • KMK (3)
  • Mecklenburg-Vorpommern (2)
  • Microsoft (36)
  • Niedersachsen (9)
  • NRW (58)
  • RLP (13)
  • Saarland (5)
  • Sachsen (5)
  • Sachsen-Anhalt (3)
  • Schleswig-Holstein (4)
  • Social Media (3)
  • Thüringen (10)
  • Unterrichtsmaterialien (1)
©2025 Datenschutz – Schule – News | Design: Newspaperly WordPress Theme