Aufsichtsbehörden sehen behördliche Social Media Auftritte sehr kritisch, da sie deren Betrieb für nicht datenschutzkonform halten. Entsprechend wies der Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Bundesbehörden an, ihre Facebook-Fanpages zu löschen. Da die Datenschutzbedingungen des ebenfalls zum Meta Konzern gehörenden Instagram denen von Facebook entsprechen, kann man sicher davon ausgehen, dass Aufsichtsbehörden auch die Instagram-Profile von Schulen als problematisch einstufen und deren Betrieb aus datenschutzrechtlicher Sicht beanstanden werden.
Der Meta Konzern hat vor kurzer Zeit angekündigt, Inhalte der Profilinhaber, hier der Schulen, ohne deren Widerspruch zur Verbesserung der Meta KI zu nutzen. In einem Schreiben an die Profilinhaber heißt es:
„Um Ihnen diese Erfahrungen zu ermöglichen, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihre Interaktionen mit AI at Meta-Funktionen und Ihre öffentlichen Informationen wie Beiträge und Kommentare von Konten von Personen über 18 Jahren auf der Grundlage berechtigter Interessen verwenden werden. Wir werden dies tun, um AI at Meta zu entwickeln und zu verbessern.„1E-Mail vom 19.04.2025
Um hier mit Blick auf Datenschutz wie auch die KI-Verordnung mögliche zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Schulen handeln und von der Widerspruchslösung Gebrauch machen. Dies ist bis zum 27. Mai 2025 möglich (siehe Nachtrag unten!).
Weitere Informationen stellt der Anwalt Dr. Schwenke auf LinkedIn bereit unter KI-Widerspruch bei Meta Dort findet sich auch dieser Hinweis, wo der Widerspruch geltend gemacht werden kann, wenn man nicht den Link im E-Mail nutzen kann.
🔗Widerspruchsformular Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182
Alternativ in den mobilen Apps: Einstellungen -> Privacy Center -> „Generative KI“ -> Antrag auf Widerspruch stellen.
Hinweis: der Link zum Widerspruchsformular lässt sich nur nach Login im Browser bei Instagram öffnen.
Nachtrag 02.08.2025
Meta trainiert nun seit dem 27.05.2025 das seinen Plattformen zugrunde liegende LLM LLama mit Daten der Nutzer, sofern diese nicht widersprochen haben. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hatte mit einem Antrag versucht, eine Unterlassungsverfügung gegenüber Meta zu erwirken, welche vom OLG Köln jedoch in einem Eilverfahren abgelehnt worden war. Auch wenn es eine Einspruchsfrist zum 27.05.2025 gab, so ist ein Widerspruch durch Nutzerweiterhin möglich. Allerdings wirkt dieser erst ab dem Tag des Widerspruchs. Das heißt, bereits vor diesem Tag zu Trainingszwecken verarbeitete öffentliche Nutzerdaten (Instagram, Facebook, Chat mit Meta AI in WhatsApp) werden von dem Widerspruch nicht berührt.