Auf den Seiten der sächsischen Aufsichtsbehörde findet sich ein Generator, welchen Betroffene nutzen können, um bei datenverarbeitenden Stellen ihre Betroffenenrechte einzufordern. Zu den angebotenen Textgeneratoren für die wichtigsten Betroffenenrechte gehören je einer für:
- eine Auskunftsanfrage gem. Art. 15 DS-GVO
- das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO
- das Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO
und
- das Widerspruchsrecht/Widerruf der Einwilligung für Werbezwecke gem. Art. 21 DS-GVO.
Wer seine Rechte geltend machen möchte gegenüber einer verarbeitenden Stelle, füllt im Generator die erforderlichen Felder aus und es wird anschließend das Dokument erzeugt. Alle Formularfelder sind mit Hilfen versehen.
Bewertung
Was die sächsische Aufsichtsbehörde hier anbietet, ist eine gute Hilfe, auch für Betroffene, welche ihre Rechte gegenüber Schulen geltend machen wollen. Zwar kann man vergleichbare Schreiben heute auch mit Hilfe einer KI erstellen, doch mit dem Generator kann man sicher sein, dass man bekommt, was man möchte.
Auskunft bezüglich der sie betreffenden Datenverarbeitung können Betroffene immer einfordern, wie auch das Recht auf Berichtigung geltend machen. Das Recht auf Löschung können Betroffene nur ausüben soweit die Verarbeitung ihrer Daten auf einer Einwilligung beruht oder die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung entfallen ist. Das Recht auf Einschränkung kann geltend gemacht werden, wenn die betroffene Person Zweifel an der Richtigkeit der Daten hat. Es gilt bis die Schule die Richtigkeit überprüft hat. Betroffene können das Recht auf Einschränkung auch geltend machen, wenn eine Schule ihre Daten unrechtmäßig nutzt und sie statt einer Löschung eine Nutzungseinschränkung verlangt. Das Recht auf Einschränkung kann auch bezüglich von der Schule nicht mehr benötigten Daten geltend gemacht werden, wenn die betroffene Person diese Daten aber benötigt, um Rechtsansprüche geltend zu machen. Auch wenn die betroffene Person Widerspruch eingelegt hat und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der Schule gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen, kann das Recht auf Einschränkung geltend gemacht werden.
Das Kultusministerium Baden Württemberg hat bereits 2018 eine gute Übersicht erstellt, wann welche Betroffenenrechte geltend gemacht werden können. Diese findet sich am Ende des PDFs Hinweise zu den datenschutzrechtlichen Pflichten einer öffentlichen Schule nach der EU-DSGVO.