In einer zunehmend digitaleren Welt sind Zeugnisse im Papierformat fast schon anachronistisch, doch sie sind weiterhin die Norm. Wie im Tätigkeitsbericht Berlin LfD 2024 nachzulesen, hat es in diesem Bereich in Berlin eine Neuerung gegeben. Mit einer Anpassung von § 58 Abs. 2 Satz 2 SchulG Berlin entfällt die bisherigen Regelung, welche es Schulen ausdrücklich untersagte, zusätzliche Ausfertigungen und Zweitschriften von Zeugnissen in elektronischer Form anzufertigen. Die entsprechende Formulierung wurde entfernt und zusätzlich ergänzt um den Satz:
„Die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen oder Zweitschriften von Zeugnissen in elektronischer Form in einem von der Schulaufsichtsbehörde dafür vorgegebenen Verfahren ist zulässig.“1Siehe Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, https://www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/vorgang/bjf19-0249-v.pdf S. 18f
Begleitet wurde diese Änderung durch die Anpassung von § 2 Abs. 2 Satz 2 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Bln), da auch dieses für „Schulzeugnisse sowie für Prüfungszeugnisse und Anerkennungsbescheinigungen in den Bereichen schulische Bildung, Lehrerbildung und Übersetzerprüfung […] die elektronische Form“ ausschloss. Entsprechend wurde der folgende Passus ergänzt:
„Hiervon unberührt bleibt die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen oder Zweitschriften von Zeugnissen in elektronischer Form gemäß § 58 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes.„
Bewertung
Mit der rechtlich verankerten Möglichkeit, Zeugnisse zusätzlich auch in digitaler Form auszustellen und auch digitale Zeugniskopien anzufertigen, trägt Berlin den sich ändernden Abläufen in Verwaltungen und Bewerbungsverfahren Rechnung. Technisch wird das Verfahren über eine Schnittstelle des Berliner LUSD (Leistungs- und Unterrichtsstatus-Datenbank) zur Bundesdruckerei zum Digitalen Zeugnis umgesetzt. Die Bundesdruckerei stellt dazu eine Lösung bereit, die digitale Zeugnisse sicher, fälschungssicher und datenschutzkonform erstellt, zertifiziert und übermittelt. Die Zeugnisdaten werden elektronisch aus der LUSD über eine Schnittstelle an die Bundesdruckerei übermittelt. Die Bundesdruckerei signiert die digitalen Zeugnisse und speichert einen Hash (digitalen Fingerabdruck) in einer Blockchain, die von öffentlichen Rechenzentren betrieben wird, was die Echtheit sicherstellt. Schülerinnen und Schüler können das digitale Zeugnis als PDF, das maschinenlesbare Daten enthält und bei Bewerbungen direkt genutzt werden kann, herunterladen. Weitere Informationen siehe u.A. Blockchain made in Berlin.
In NRW befasst man sich ebenfalls schon länger mit dem Thema. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen die Bundesländer Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung stellen. Dazu gehören auch die Zeugnisse von Schulen. In Nordrhein-Westfalen wurde dazu der Pilot DIGIZ NRW mit 130 Schulen mit Abiturklassen gestartet. Das war bereits 2021. Zu den Ländern, welche sich an der Erprobung durch die Bundesdruckerei beteiligten gehörten neben NRW auch Berlin und Rheinland-Pfalz. Anders als in Berlin hat der Gesetzgeber in NRW bisher noch keine Rechtsgrundlage vergleichbar der in Berlin geschaffen.