Warum eine Aufsichtsbehörde die Beschaffung von Schülertablets durch das Land begrüßt

Wie einer Pressemeldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) von Juli 2025 zu entnehmen, begrüßt dieser die „Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, im Landeshaushalt Tablets für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang vorzusehen.“ Warum der LFD, diesen Schritt der Landesregierung als eine gute Nachricht für den Datenschutz wertet, wird im weiteren erklärt. Bisher nutzen viele Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen von den Eltern beschaffte Tablets, die dann durch die Schulen über in ein Mobile Device Management (MDM) in die schulische IT-Infrastruktur (WLAN, Schulserver, …) eingebunden werden. So entstehen aus Sicht des LFD mehrere Probleme. Einmal kommt es zu einer Vermischung von privaten und schulischen Inhalten auf den Geräten, da diese eben auch privat genutzt werden. Da es keine landeseinheitliche Regelung diesbezüglich gibt, setzen Schulen die Trennung von privaten Inhalten und schulischen Inhalten unterschiedlich um. Das kann zu Risiken für die Sicherheit der schulischen Infrastruktur führen, etwa durch Schadsoftware, welche über die private Nutzung ins Schulnetz eingeschleppt wird. Außerdem erlaubten MDM Eingriffe und Einblicke in die privaten Endgeräte. Noch sind die vom Land in Aussicht gestellten Tablets nicht beschafft. Deshalb muss die Landesregierung für die Übergangszeit Sorge tragen, dass der Datenschutz auch auf den privaten Schülerendgeräten verbessert wird.

Bewertung

Eine Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten durch das Land ist definitiv eine gute Lösung in vieler Hinsicht, nicht nur mit Blick auf Datenschutz. Die Einbindung privater Tablets in ein MDM in einem BYOD Setting ist sinnvoll, da Schülerinnen und Schüler nur so Apps der Schule erhalten und nutzen können. Von der Schule bereitgestellte Apps werden von dieser über den App Store (VPP Store) des Anbieters bezogen und für die Schülerinnen und Schüler entstehen so keine Kosten. Sowohl iOS als auch Android wie auch andere Betriebssysteme bieten über MDM Lösungen die Möglichkeit, private von schulischen Daten zu trennen. Dafür müssen entsprechende Einschränkungen gesetzt werden. Welche dabei sinnvoll sind und welche nicht, ist Expertenwissen und nicht jedem schulischen MDM Administrator bekannt. Zudem gibt es nur wenige Empfehlungen für die Konfiguration etwa von iPads für Schüler. Über ein MDM lassen sich Endgeräte so konfigurieren, dass sie während des Unterrichts den Zugriff auf ablenkende Apps und Funktionen unterbinden. In rechtlicher Hinsicht wird die Verwaltung privater Endgeräte über ein MDM häufig kritisch gesehen, nicht nur in Niedersachsen. Auch die LDI NRW hat sich hier bereits entsprechend kritisch geäußert.1Siehe hierzu den Beitrag LDI NRW Schrift zu Unterricht und Datenschutz – Oktober 2022 und dort den Abschnitt „Lehrer- und Schülergeräte“

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