Auch wenn es nicht wirklich neu ist, kommt von der Aufsichtsbehörde Bremen der Hinweis, dass die Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist per Fax nicht datenschutzkonform möglich. Der Hintergrund ist einfach. Anders als zu analogen Zeiten werden Telefonsignale heute ausschließlich in digitalem Format übermittelt. Das betrifft dann auch die Übermittlung von Faxen. Außerdem werden heute vielfach nicht einmal mehr Fax Geräte genutzt, sondern Software Lösungen. Da dadurch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung wie beim herkömmlichen Fax nicht mehr gewährleistet ist, kommt die Aufsichtsbehörde Bremen zu dem Schluss:
„Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“
Das ist auch für Schulen von Bedeutung, da dort das Fax weiterhin in jedem Schulbüro steht und oftmals auch für eine schnelle und vermeintlich datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten genutzt wird.