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LfDI RLP – Datenübermittlung in Drittländer – auch Schulen sollten handeln

Posted on 12. Mai 20215. Februar 2024 by mrtee

In einem Presse Statement hat der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland Pfalz darauf hingewiesen, dass es an der Zeit ist, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Datentransfers in die USA, das sogenannte Schrems II-Urteil, umzusetzen. Dieses betreffe fast jedes

„Unternehmen, jede Behörde, Kommune, Schule, Organisation oder Arztpraxis. Denn sie verarbeiten automatisiert personenbezogene Daten, übermitteln diese dabei – oft unbewusst – in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie bewegen sich damit datenschutzrechtlich auf dünnem Eis.“

Die Aufsichtsbehörde kündigt an, im Laufe des Jahres zu prüfen, ob gegebenenfalls Datenschutzvergehen vorliegen. Man will Unternehmen und Behörden, wozu dann auch Schulen zählen werden, vorab noch einmal sensibilisieren. Angekündigt sind auch stichprobenartige Kontrollen. Das dürfte dann auch für Schulen gelten.

Die Pressemeldung wurde am 12.05.2021 auf der Seite der Aufsichtsbehörde unter dem Titel Informationsoffensive zur Datenübermittlung in Drittländer – Kugelmann: Wer bis jetzt noch nicht auf die neue Rechtslage reagiert hat, sollte umgehend aktiv werden veröffentlicht.

Eng dürfte es bei diesen Stichproben für Schulen werden, die Microsoft 365 nutzen. Sie werden nicht in der Lage sein, nachzuweisen, dass sie die Übermittlung von Telemetriedaten, welche aktuell unzweifelhaft bei einer Nutzung der Plattform stattfindet, durch die Verwendung wirksamer zusätzlicher Maßnahmen ausreichend schützen können. Ein Bußgeld brauchen Schulen als öffentliche Stellen nicht befürchten. Sie müssen jedoch mit einer Anordnung rechnen, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels Microsoft 365 zu unterlassen.

In dem Zusammenhang sei noch einmal auf den sehr hörenswerten Podcast mit Dr. Kugelmann hingewiesen, in welchem es vor allem um das Thema Microsoft/ Office 365 geht – Folge 36 von Legal Bits – Datenschutz beim Einsatz von Microsoft 365 & co. an Schulen. Dort erklärt er auch, wie es für ihm mit dem Thema weitergehen wird.

 

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