An verschiedenen Stellen im Internet stößt man aktuell auf Meldungen zu einer „Abmahnwelle“ wegen Google Fonts. Vor diesem Hintergrund veröffentliche der r Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, am 18.08.2022 eine Pressemeldung mit dem Titel „Schriftarten sind nicht so banal, wie viele denken: Google Fonts löst Abmahnwelle aus.“ In der Pressemitteilung erläutert der TLfDI die aktuelle Rechtslage und gibt Empfehlungen ab, wie zu verfahren ist. Google Fonts sind im Internet weit verbreitet. Es handelt sich um Schriftarten, welche in Websites zur „Verschönerung“ oder besseren Lesbarkeit des Internetauftritts eingesetzt werden. Die große Blogging Plattform WordPress hat Google Fonts im Standard integriert. Das Problem mit den Google Fonts ist die Art und Weise, wie diese in Websites eingebunden werden. Die Einbindung erfolgt über Google Server. Das heißt, die Dateien für die Darstellung der Schriftart werden von Google Servern dynamisch geladen, immer dann, wenn sie nicht bereits im Browser Cache der Person vorliegen, welche die Website lädt. Beim Abruf der Fonts registrieren die Google Server automatisch die IP Adresse des Website-Besuchers. Es handelt sich dabei um ein ganz normales Server-Verhalten. Problematisch ist hier jedoch, dass es um Google Server geht und die Speicherung und Nutzung dieser IP Adresse in Verbindung mit anderen Daten, etwa der besuchten Website, erfolgt. Google kann diese Informationen dann mit weiteren Daten, die über Nutzer vorliegen, kombinieren. Wie der TLfDI erläutert, sah das Landgericht München darin ein Problem, auch weil die Server in den USA stehen, und fällte ein entsprechendes Urteil.
Es gibt nur eine gute Lösung, wie Website Betreiber das Problem beheben können: sie müssen die Google Fonts ersetzen oder lokal auf ihrem Webserver ablegen. Wie man das bei WordPress macht, dafür gibt es in der Pressemeldung einen Link zu einer Erklärung.
Bewertung
Google Fonts ist schon länger ein Thema und es wurde auch in der Vergangenheit empfohlen, auf die Nutzung auf Schulhomepages zu verzichten. Schulen, die hier nicht sicher sind, ob sie Google Fonts nutzen, sollten ihre Homepage auf jeden Fall überprüfen, denn auch sie könnten potentiell Opfer von Abmahnern werden.