HH – Verwaltungsgericht sieht Corona Testpflicht an Schulen als rechtswidrig an

Die Corona Testpflicht an Schulen ist vermutlich in allen Bundesländern umstritten und führt zu Beschwerden und Klagen von Betroffenen. So geschehen in einem Fall in der Hansestadt Hamburg, wo ein Verwaltungsgericht schon am 29. April 2021 die Testpflicht an Schulen für rechtswidrig erklärte und einem Grundschüler das Recht zusprach, sich auch in einem anerkannten Schnelltestzentrum testen zu lassen. Der Test dürfe aber nicht älter als 24 Stunden sein. Die Hamburger Schulbehörde hat gegen die Eilentscheidung bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Meldungen erschienen in verschiedenen Medien, etwa der Welt vom 13.05.2021.

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