Die Aufsichtsbehörde Sachsen hat am 25.05.2021 unter dem Titel „Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 als Voraussetzung für einen Schulbesuch“ ein zweiseitiges PDF veröffentlicht. Darin werden die datenschutzrechtlichen Aspekte der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit Tests und Testergebnissen erklärt. Nachdem von einem OVG festgestellt wurde, dass die Corona-Schutz-Verordnung eine ausreichende gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung von Testergebnissen liefert, braucht es auch keine Einwilligungserklärung der Betroffenen mehr.
Via Twitter @stefan_hessel