Am 08.07.2021 hatte die Abgeordnete der Grünen, Sigrid Beer, eine im Landtag NRW kleine Anfrage gestellt mit dem Titel „Wie stärkt die Landesregierung die Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern?“ (Drucksache 17/14453). Die Antwort der Landesregierung wurde am 16.08.2021 als Drucksache 17/14804 im Dokumenten Archiv des Landtags veröffentlicht. In der kleinen Anfrage war es der Abgeordneten um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Schülerinnen und Schülern nach Art. 2 Abs. 1 GG bei der Nutzung von Programmen und Plattformen im Schulunterricht gegangen. Im Fokus standen dabei vor allem Microsoft Office 365 und die Ergebnisse der Pilotierung in Baden Württemberg. Dort hatte man Office 365 in einer speziellen Konfiguration an Berufskollegs unter Begleitung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg und Microsoft getestet. Im Endergebnis kam die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass eine rechtssichere Nutzung im Unterricht mit der getesteten Version nicht möglich sei.
- Frau Beer nahm dieses Ergebnis zum Anlass, nachzufragen, wie man in NRW die Erkenntnisse und Konsequenzen aus dem Modellprojekt in Baden Württemberg hinsichtlich der Übermittlung von Diagnose- und Telemetriedaten für die Anwendung von Microsoft Office 365 bzw. Microsoft Teams in den Schulen bewertet.
- Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Aussagen zur Nutzung von Office 365 auf der Website des Ministeriums, in welcher auf eine noch ausstehende abschließende bundesländerübergreifende Bewertung der Datenschutzbeauftragten in Abstimmung mit Microsoft verweist und die Einstufung der Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten innerhalb von Microsoft 365 als datenschutzrechtlich bedenklich. Außerdem verweist man dort auf die vom Land bereitgestellte, rechtsicher nutzbaren Logineo NRW Plattformen. Zu erfahren ist in der Antwort auch, dass das Ministerium sich an die Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Information und Beratung gem. § 27 Abs.1 DSG gewandt hat. Dabei wurde dem MSB von der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass man sich noch immer in dem oben beschriebenen Prozess befinde, einen einheitliche Position mit allen Aufsichtsbehörden zu entwickeln und es „sei davon auszugehen, dass sich dieser Prozess noch etwas hinziehen könne.„
- Die beiden folgenden Fragen beschäftigen sich beide mit der Sammlung und Übermittlung von Diagnose- und Telemetriedaten durch Office 365. Hier geht es Frau Beer darum, ob im Hinblick auf den Datenschutz einen Unterschied in der Behandlung von Schülern und Lehrkräften gebe und wie sich dieser auf die Nutzung von digitalen Produkten auswirke.
- Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf das noch laufende Verfahren der Aufsichtsbehörden und die vielen unterschiedlichen „ Lizensierungsmodelle der Produkte und die Möglichkeiten des Herstellers, durch Softwareupdates den Protokollierungsumfang
jederzeit zu verändern, kaum eine allgemeingültige Aussage zulassen.“
- Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf das noch laufende Verfahren der Aufsichtsbehörden und die vielen unterschiedlichen „ Lizensierungsmodelle der Produkte und die Möglichkeiten des Herstellers, durch Softwareupdates den Protokollierungsumfang
- In der vierten Frage geht es um die Fortbildung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften in den Grundsätzen von Datenschutz, Datensicherheit und Persönlichkeitsrechten.
- Die Landesregierung verweist hier bezüglich der Lehrkräfte auf die Zuständigkeit der Bezirksregierungen, die Rolle der Moderatorinnen und Moderatoren bei der Vermittlung dieser Themen. Erwähnt werden auch die Angebote der Kompetenzteams in diesem Bereich. Auch in der Schulleitungsqualifizierung sind die angefragten Themen vertreten. Bei der Fortbildung von Schülerinnen und Schülern zum Thema wird auf dem Medienkompetenzrahmen verwiesen, in dem diese Themen vertreten sind.
- Mit der letzten Frage geht es Frau Beer um konkrete konkreten Maßnahme der Landesregierung zum Schutz
der Persönlichkeitsrechte von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.- Die Landesregierung verweist hier auf geltendes schulisches Datenschutzrecht gem. §§ 120 bis 122 und die VO-DV I & II. Aufgeführt werden als Hilfestellungen die FAQ auf den Seiten des MSB, die Medienberatung NRW mit einem Fachteam zum Thema Datenschutz und das Beratungsangebot der der behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen und der Medienberaterinnen und Medienberater sowie der schulaufsichtlichen Funktionen der Dezernate 48 der Bezirksregierungen wie auch des MSB selbst.
Bewertung
Die Antworten zur kleinen Anfrage sind vor allem dort interessant, wo es um die Aufsichtsbehörden und ihr Mühen um eine gemeinsame Position geht. Aus verschiedenen Äußerungen der LDI NRW ist bekannt, dass es bezüglich der Nutzung von US Plattformen an Schulen eine zumindest bis zum Jahresende geltende Duldung gibt. Die Aufsichtsbehörde rechnet mit einer längeren Dauer des Abstimmungsprozesses: „Aufgrund der Komplexität der angebotenen Funktionalitäten und der ständigen Veränderung bei den entsprechenden Programmen sei davon auszugehen, dass sich dieser Prozess noch etwas hinziehen könne.“ Vermutlich übt sich die LDI NRW auch aus diesem Grund weiterhin in Zurückhaltung, anders als etwa die Aufsichtsbehörden von Baden Württemberg und Rheinland Pfalz.
Allerdings geht die Aufsichtsbehörde, wie aus einzelnen Fällen bekannt geworden ist, mittlerweile auch aktiv Beschwerden von Betroffenen nach und bittet Schulen um Stellungnahme. Das deutet auf einen Kurswechsel hin, denn während der Pandemie wurden Betroffene bei Anfragen bezüglich von Problemen mit Office 365 an Schulen auch vertröstet und die Aufsichtsbehörde wurde den Schulen gegenüber nicht aktiv.