Landesdatenschützer Hasse warnt vor BYOD wegen möglichen Datenabflüssen

Mit dem Titel „Hasse: Mehr Datenschutz-Kompetenz für Schüler und Lehrer“ veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung am 08.02.2022 einen dpa Beitrag. Darin geht es um Äußerungen, die der  Thüringer Landesdatenschützers Lutz Hasse im Rahmen einer Videokonferenz mit Bürgern, Lehrern und Schülern zum Safer Internet Day machte. Lutz Hasse ging es dabei nicht nur darum, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen, wie Apps und Algorithmen funktionieren und welches Missbrauchspotential letztere haben, sondern auch die Nutzung von App und Software, die Daten nutzen können, um Profile zu erstellen.

Ein Problem sieht er auch in der Nutzung von eigenen Geräten durch Schüler und Lehrkräfte im Unterricht, da privat genutzte Apps unter Umständen „mit anderen an der Schule verwendeten Anwendungen interagierten – und so sensible Daten sammeln könnten.

Kritik übte Lutz Hasse auch an digitalen Angeboten mancher Verlage, denn er hält es für problematisch, dass dort Daten gesammelt, wie und in welcher Zeit Schülerinnen und Schülern dort Aufgaben lösen. Mit „Anonymisierung oder guter Pseudonymisierung“ könne man diese Probleme jedoch lösen. Er empfahl Verlagen außerdem, Speicherorte in der EU anstelle der USA zu nutzen.

Bewertung

Lutz Hasse spricht mit der Nutzung von BYOD durch Lehrkräfte wie auch Schüler im Unterricht ein Problem an, welches oft übersehen wird. Auf privaten Endgeräten sind häufig Anwendungen bzw. Apps installiert, die Tracker enthalten oder auf Inhalte oder Nutzungsdaten von anderen Apps zugreifen können. Wenn Nutzer dort angemeldet sind und eine Online-Verbindung zum Anbieter besteht, können unter Umständen personenbezogene oder -beziehbare Daten aus unterrichtlichen Daten an diese Anbieter abfließen. Gleiches gilt auch, wenn Nutzer gleichzeitig über den Browser an anderen privat genutzten Plattformen, wie etwa YouTube angemeldet sind.

Man sollte bedenken, dass es Möglichkeiten gibt, diese Probleme auch mit BYOD zu vermeiden. Das kann durch die Nutzung getrennter Profile oder Nutzer auf einem Gerät erfolgen.

Auch der zweite von Lutz Hasse angesprochene Punkt wird oft übersehen. Einige große deutsche Bildungswesen aktiven Verlage erheben in ihren Angeboten Nutzerdaten, die sie dann für eigene Zwecke auswerten. Erfolgt dieses anonym oder so pseudonymisiert, dass für Nutzer daraus keine Risiken entstehen können, ist das vertretbar, anders jedoch nicht.

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