Die Covid 19 Pandemie führte weltweit zur Einstellung von Präsenzunterricht und zum Wechsel auf Distanzunterricht. In vielen Ländern wurden von offizieller Seite Plattformen und Apps bereitgestellt oder zumindest empfohlen, um den Distanzunterricht zu organisieren und durchzuführen. Human Rights Watch, eine Bürgerrechts-NGO, setzte sich mit den eingesetzten Plattformen mit Blick auf die Rechte von Kindern auseinander. Das meint hier, inwieweit diese Plattformen die Rechte von Kindern respektieren oder verletzen. Die Erhebung von Daten, die für die Erstellung von Profilen und die gezielte Anzeige von Werbung genutzt werden können, stellt eine solche Verletzung von Rechten dar. Der Beitrag mit den Ergebnissen der Untersuchung wurde am 25.05.2022 unter dem Titel “How Dare They Peep into My Private Life?” – Children’s Rights Violations by Governments that Endorsed Online Learning During the Covid-19 Pandemic veröffentlicht.
Die Analyse betraf insgesamt 164 Angebote bzw. Plattformen und wurde in 49 verschiedenen Ländern weltweit durchgeführt. Es ging dabei um die von offizieller Seite empfohlenen oder beschafften Plattformen. In Deutschland schaute man dabei auf die Bundesländer Baden Württemberg und Bayern. Von den 164 untersuchten Plattformen handelte es sich um Webplattformen wie auch Apps und auch solche, die in beiden Formaten nutzbar sind. Ein starker Fokus lag auf Android Apps, da in sehr vielen Ländern aus Kostengründen darauf geachtet wurde, dass das Angebot auch für Android Geräte verfügbar ist. Die Untersuchung bestand aus einer technischen Analyse mit verschiedenen Tools und aus Interviews mit Kindern, Eltern und Lehrkräften.
In sehr vielen Angeboten, die über Websites abrufbar sind, wurden Daten von Kindern durch Tracker von Drittanbietern gesammelt und übermittelt. Wie sich insgesamt zeigte, flossen in vielen Plattformen Daten von Kindern an Drittanbieter ab – „Human Rights Watch beobachtete 146 EdTech-Produkte, die personenbezogene Daten von Kindern direkt an 196 Drittunternehmen, überwiegend aus der Werbebranche, übermittelten oder ihnen Zugang dazu gewährten.“ Von den 125 von Human Rights Watch untersuchten Websites waren nur 13 Websites frei von Trackern von Drittanbietern. Dazu gehören auch Mebis, das auf Moodle basierende LMS von Bayern, und Visavid, die Videokonferenz-Plattform des Landes Bayern. In den in Bayern genutzten Plattformen SchoolFox und itslearning konnte in den Android Apps die Möglichkeit nachgewiesen werden, von Kindern „Android Werbe IDs“ zu sammeln. Für Padlet konnte beim Android App nachgewiesen werden, dass es die Wifi MAC Adresse ermittelt wie auch die Wifi SSID (keines davon wird in der Datenschutzerklärung ausgewiesen). Geprüft wurde auch auf das Vorhandensein von SDKs 1von Drittanbietern wie Google und Facebook bereitgestellte Module, welche bei der Entwicklung einer App genutzt werden können, um verschiedene Funktionen zu integrieren. SDK können problematisch sein, wenn darüber Daten an die Drittanbieter abfließen, welche die SDK bereitstellen. Das Vorhandensein eines SDK ist nicht immer gleichzusetzen mit dem Abfluss von Daten an Drittanbieter, da in einem App nicht alle Funktionen aktiviert sein müssen. Apps, die mit Blick auf die Nutzung in Deutschland untersucht wurden und in denen Drittanbieter SDKs nachgewiesen werden konnten, sind: Microsoft Teams, Jitsi, Threeman Work, Moodle, IServ, itslearning, Schoolfox und Padlet. Unterschieden wurde bei der Untersuchung auch, ob Plattformen eingekauft oder vom jeweiligen Land selbst entwickelt wurden. Von den von Landesseite entwickelten, fanden sich nur 9, welche die Daten von Kindern schützen, indem sie keine Tracking-Technologien installieren. Dazu gehört auch das bayrische Mebis.
Der Bericht ist insgesamt sehr informativ und bietet nicht nur Einblicke in die Ergebnisse der Untersuchung, sondern stellt auch einen Maßstab vor, an welchem man sich orientieren kann, wenn es um Kriterien und die datenschutzrechtliche Bewertung von Apps und Plattformen für eine unterrichtliche Nutzung geht. Die Befunde zu verschiedenen Angeboten, welche untersucht wurden, sollte man sich genauer ansehen. Einfache Antworten findet man hier nicht, doch die Befunde liefern Hinweise. Die Ergebnisse müssen individuell bewertet werden.