Französisches Schulministerium erinnert Schulen daran, MS365 und Google Workspace for Education nicht zu nutzen

Bereits im August 2022 stellte der Abgeordnete Philippe Latombe in der französischen Nationalversammlung eine kleine Anfrage an das Bildungsministerium bezüglich der Nutzung der kostenlosen Cloud Kollaborations-Plattform Microsoft 365. Dabei war es ihm vor allem um unlauteren Wettbewerb gegangen, doch auch den Datenschutz stellte er in Frage. „Er fragt ihn, ob er ihm mitteilen kann, was er angesichts solcher Geschäftspraktiken zu tun gedenkt, die dem Verbraucher zwar verlockend erscheinen mögen, andere Wirtschaftsakteure jedoch stark benachteiligen, aufgrund der Lokalisierung persönlicher Daten in einer amerikanischen Cloud und der Extraterritorialität des amerikanischen Rechts ein ernsthaftes Problem für die Souveränität darstellen und bei den sehr zahlreichen Lehrern, die dagegen sind, den Eindruck einer an Microsoft verkauften Verwaltung erwecken.1Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version) Am 15.11.2022 wurde die Antwort zur Anfrage No. 971 – Kostenloses Office 365 veröffentlicht.

In der Antwort geht man zunächst auf die Kostenfreiheit des Angebotes ein, in der man von Seiten der Regierung kein Problem sieht, deren Nutzung aber zeitlich beschränkt sein sollte. Man erinnert dann an ein Rundschreiben des Premierminsters Nr. 6282-SG, in welchem dieser bereits im Juli 2021 auf die Umsetzung der Doktrin für die Nutzung des Cloud-Computing durch den Staat („Cloud au Centre“) durch die Ministerien bezüglich der ihnen unterstellten öffentlichen Dienste und Organisationen hinwies. Die Regierung, so betont man, steht im Einklang mit dem Schrems II Urteil des EuGH von Juli 2020. Erwähnt wird auch eine Mitteilung des interministeriellen Digitaldirektors vom 15. September 2021, in welcher dieser angibt, dass die Microsoft Office 365-Kollaborationssuite nicht der „Cloud au Centre“-Doktrin entspricht. Man verweist in der Antwort außerdem auf das Schreiben der französischen Aufsichtsbehörde CNIL an Hochschulen von Mai 2021. Diese empfahl den Hochschulen, auf Anbieter von kollaborativen Plattformen, die ausschließlich EU Recht unterliegen, die Daten innerhalb der EU hosten und nicht in die USA übermitteln. Im Oktober 2021 informierte dann das Ministerium für Bildung und Jugend über die Doktrin „Cloud au Centre“, die Mitteilung des interministeriellen Digitaldirektors und die Stellungnahme der CNIL. „So forderte das Ministerium, jegliche Einführung oder Erweiterung dieser Lösung sowie der Lösung von Google zu stoppen, da diese gegen die DSGVO verstoßen würden.“ Verantwortlich für die Ausstattung und den Betrieb von digitaler Infrastruktur und Ausrüstung sind laut der Antwort die Gebietskörperschaften und diese können „Lösungen für digitale Arbeitsumgebungen (ENT) für Schulen bereitstellen, die Kommunikations- und Kollaborationsfunktionen bieten, die den Grundsätzen der DSGVO und der digitalen Souveränität entsprechen, und so die Abkehr von kollaborativen US-amerikanischen Angeboten ermöglichen, die gegen extraterritoriales Recht nicht immun sind.

Bewertung

Wie man an der kleinen Anfrage aus dem französischen Parlament sehen kann, ist auch in Frankreich die Nutzung von US Cloud Lösungen wie Microsoft 365 und Google Workspace for Education umstritten. Von Seiten der Regierung wie auch der nationalen Aufsichtsbehörde geht man davon aus, dass eine DS-GVO konforme Nutzung im Bildungsbereich nicht möglich ist und die Nutzung sowohl der nationalen Cloud-Computing Doktrin „Cloud au Centre“ als auch den Vorgaben des Schrems II Urteils widerspricht. Von daher wurde Schulen schon vor über einem Jahr empfohlen, weder diese US Cloud Lösungen neu einzuführen, noch bestehende Lösungen zu erweitern. Schulträgern wird empfohlen, Schulen Lösungen bereitzustellen, die DS-GVO konform sind und der digitalen Souveränität entsprechen, um Schulen den Wechsel von US Lösungen zu ermöglichen.

Die Antwort lässt vermuten, dass man in Frankreich von Seiten der Regierung und des Schulministeriums zwar davon ausgeht, dass eine Nutzung der US Cloud Kollaborations-Plattformen nicht DS-GVO konform möglich ist, doch mit Nachdruck verfolgt man dieses scheinbar nicht. Man scheint es wohl bei einer Aufforderung, die „Einführung und Erweiterung dieser Lösungen zu stoppen“ zu belassen. Gleiches scheint auch für die nationale Aufsichtsbehörde CNIL zu gelten.

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