NRW – Antwort auf kleine Anfrage zu Logineo NRW und Microsoft 365

Am 01.09.2023 wurde im Dokumentenarchiv des Landtags NRW unter Drucksache 18/5709 die Antwort auf die auf Kleine Anfrage 2267 vom 3. August 2023 der Abgeordneten Franziska Müller-Rech FDP Drucksache 18/5259 veröffentlicht. Titel ist „Weiterentwicklung von LOGINEO mit datenschutzgerechter Alternative zu Office 365„. In den ersten beiden Fragen gibt die Landesregierung zu zwei Fragen Auskunft, bei denen es um die Weiterentwicklung von Logineo NRW mit Blick auf die Integration einer digitalen, kooperativen Dokumentenerstellung und -bearbeitung, etwa als Alternative zu Microsoft 365 geht. In der Antwort verweist die Landesregierung auf die vom Fraunhofer Institut empfohlene „Bereitstellung einer kollaborativen datenschutzkonformen open-source-basierten Office-Suite, die die Möglichkeit eröffnet, online gemeinsam an Dokumenten arbeiten zu können.“ In der dritten Frage geht es dann um eine Frage, die vielen Schulen aktuell umtreiben dürfte: „Welche Konsequenzen haben Schulen kurz-, mittel- und langfristig zu befürchten, die aktuell Microsoft Office 365 nutzen?“ In der Antwort verweist die Landesregierung auf den 28. Tätigkeitsbericht der LDI NRW1Siehe hierzu auch LDI NRW im 28. Tätigkeitsbericht zu Microsoft 365, wo auf die noch laufende Gesprächsinitiative der KMK mit Microsoft unter Beteiligung einiger Aufsichtsbehörden verwiesen wird und die geplante Veröffentlichung einer Handreichung für Schulen, die dabei unterstützen soll, einen datenschutzgerechten Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Microsoft abzuschließen. Wiedergegeben wird auch das aktuelle Vorgehen der LDI NRW, wenn es ihr gegenüber zu Beschwerden über die Nutzung von Microsoft 365 kommt. Die Schule muss für die gesamte Klasse/ Lerngruppe des Betroffenen, von welchem die Beschwerde ausging, eine datenschutzgerechte Alternative anbieten. Nur dann wird von weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abgesehen. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) gibt an, den von der LDI NRW beschriebenen Entwicklungen nicht vorgreifen zu wollen, dass man weiterhin auf die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen den schulischen Einsatz von Microsoft 365 hinweise und auf die vom Land zur Verfügung gestellte Angebot Logineo NRW verweise. Abschließend stellt man heraus, dass auch die LDI NRW die Weiterentwicklung der Landesplattform als Alternative für den Unterricht begrüße. Die beiden letzten Fragen zielen auf eine White List mit datenschutzrechtlich unbedenklichen Lösungen ab und wie das Land sicherstellen will, dass diese Liste aktuell bleibt und dazu „Softwareupdates und andere Änderungen durch die Softwareanbieter überwachen“ wird. Die Antwort darauf ist ähnlich wie die zu einer vergleichbaren Frage auf eine andere Kleine Anfrage. Das Land ist hier nicht selbst aktiv, sondern beteiligt sich „an dem länderübergreifenden Vorhaben „eduCheck digital“, einem Projekt, in dem ein Prüfverfahren für digitale Medien für Schulen entwickelt wird.

Bewertung

Nicht wirklich Neues, was sich aus dieser Antwort der Landesregierung bzw. des MSB ergibt. Die Positionen sind bekannt und wie in der Vergangenheit zieht sich das MSB auf die Aussagen der LDI NRW zurück, was durchaus Sinn macht. Für Schulen gibt es somit weiterhin keine Entspannung.

 

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