Aufsichtsbehörde Baden Württemberg sieht weiterhin keinen Freifahrtschein zum Einsatz von Microsoft 365 in Schulen

Im Rahmen der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des 39. Tätigkeitsberichts hat sich der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden Württemberg, Tobias Kerber, laut SWR auch zum aktuellen Stand bezüglich des Einsatzes von Microsoft 365 an Schulen geäußert. Ähnlich wie der unterrichtliche Einsatz, ist auch der von MS365 führ ihn ein sensibles Feld, da es um die Daten von „besonders Schutzbedürftigen“ geht. Für ihn ist der Konflikt um die schulische Nutzung nicht gelöst wegen „des Datentransfers in die USA.“ Zwar gebe es Gespräche mit Microsoft zum Thema Datenschutz und Nachbesserungen durch den Anbieter, doch gingen die nicht weit genug. Der SWR zitiert Kerber hier mit den Worten: „Microsoft bessert zum Teil nach, zum Teil nicht.“ Deshalb gebe es für Schulen weiterhin keinen Freifahrtschein. Laut dem Landesdatenschutzbeauftragten liefen aktuell „zwischen 10 und 20 Verfahren gegen Stellen, die nicht datenschutzkonforme Produkte einsetzen“ und das betreffe auch Microsoft Teams. Im Tätigkeitsbericht selbst findet sich das Thema Microsoft 365 nicht. Stattdessen wird lediglich auf eine Pressemeldung von April 2022 verwiesen.

Bewertung

Alles beim Alten. Interessanterweise erwähnt der Landesdatenschutzbeauftragte die Handreichung und die darin beschriebenen Anforderungen nicht und verweist stattdessen auf die Übermittlung von Daten in die USA. Genau diese sollte jedoch mittlerweile der Vergangenheit angehören, wenn man den Aussagen von Microsoft in der neuesten Version des Data Processing Addendum von Januar 2024 Glauben schenkt, dass jetzt nicht nur Kundendaten, sondern auch  „personenbezogene Daten“ im Allgemeinen“ unter die EU Data-Boundary fallen.

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