Wie bereits von verschiedenen Seiten zu erfahren war, will sich nun auch die Kultusminister Konferenz bezüglich einer datenschutzkonformen Nutzung von Microsoft 365 an Schulen engagieren. Die Gespräche mit Microsoft sollen unter Beteiligung der Datenschutzkonferenz stattfinden. Letztere ist schon seit einiger Zeit im Austausch mit dem US Anbieter. Dafür wurde ein spezieller Arbeitskreis unter der Führung der Thüringer Aufsichtsbehörde eingerichtet, der im Auftrag der Datenschutzkonferenz die Gespräche mit Microsoft führt. Wie jetzt aus dem Protokoll zur 102. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 24. und 25. November 2021 zu entnehmen ist, soll diese „Gemeinsame Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz (KMK) und der DSK zu Microsoft 365“ (AG-KMK-DSK). Wie dem Protokoll zu entnehmen, sieht man von Seiten der DSK den eigenen Beitrag darin, „die KMK bei der Vorbereitung auf die für Anfang 2022 geplanten Gespräche mit Microsoft“ zu unterstützen.
Bewertung
Es ist auf jeden Fall als ein positives Signal zu werten, dass auch bei der Kultusminister Konferenz angekommen ist, es besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich einer rechtssicheren schulischen Nutzung von Microsoft 365. Löblich ist dabei die Bereitschaft der Kultusminister Konferenz, sich von den Aufsichtsbehörden zumindest beratend unterstützen zu lassen. Ob die Kultusminister Konferenz nun überhaupt der richtige Personenkreis ist, der sich hier in die Gespräche mit Microsoft einbringt, ist eine gänzlich andere Sache. Auch mit Beratung verfügen die Kultusministerinnen und -minister nicht über die Expertise, die komplexen Sachzusammenhänge mit Microsoft zu verhandeln. Sinnvoller wäre es, wie in den Niederlanden das Justizministerium eines Bundeslandes oder des Bundes stellvertretend für alle Bundesländer zu beauftragen, um handfeste Ergebnisse zu erzielen. Solange nur die Kultusminister Konferenz mit Microsoft Gespräche führt, wird das wohl zu nichts führen.
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