In dem Beitrag „Datenschutzbeauftragte nimmt Transfer personenbezogener Daten in die USA in den Fokus“ vom 25.05.2021 in Haufe.de, geht es um die Pläne der Aufsichtsbehörde Rheinland Pfalz, Verstöße gegen Vorgaben bei Datentransfers, die sich aus dem Urteil des EUGH zum Privacy-Shield ergeben haben, zu sanktionieren. Nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann ist
„fast jedes Unternehmen, jede Behörde, Kommune, Schule, Organisation oder Arztpraxis“
vom Privacy-Shield-Urteil betroffen, da dort bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt werden. Auch wenn das diesen Stellen oftmals nicht bewusst ist, bewegen sie sich damit nach den Worten von Kugelmann auf „datenschutzrechtlich auf dünnem Eis.“