Hessische Schulen dürfen US Videokonferenz Plattformen doch noch länger nutzen

Eigentlich sollten alle Schulen in Hessen, die Microsoft Teams oder eine andere US Plattform für Videokonferenzen einsetzen, zu Beginn des neuen Schuljahres auf die dann vom Land bereitgestellte Videokonferenz Plattform umsteigen. Der Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Rossnagel, hatte angekündigt, dass seine bisherige Duldung mit der Einführung einer landeseigenen Videokonferenz Plattform für Teams und ähnlich enden würde. An den betroffenen Schulen herrschte vielfach Entsetzen. Nicht nur, dass man lieb gewonnene Plattformen, in deren Nutzung man sich eingearbeitet hat, aufgegeben werden sollen, sondern auch, dass es keinerlei Informationen über das vom Kultusministerium beschaffte Videokonferenz System gibt. Daran hat sich auch nichts geändert, da der Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist. Wie einer Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu entnehmen ist, hatte ein Anbieter bereits den Zuschlag erhalten. Dagegen veranlasste einer der unterlegenen Bieter einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren vor der Vergabekammer des Landes Hessen. Das verzögert nun die Einführung. Der geplante Termin zum Beginn des neuen Schuljahres ist nicht zu halten. Aus diesem Grund dürfen Schulen die bestehenden Systeme vorerst weiter nutzen.

„Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat zugesichert, dass alle Schulen ihre derzeitigen Videokonferenzsysteme weiter benutzen dürfen, bis das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Zugschlag erteilt wurde ist.“

Sobald die Plattform dann verfügbar ist, erhalten alle Schulen, die bisher auf Videokonferenz Plattformen setzen, die nicht den Vorgaben des Datenschutzes entsprechen, eine ausreichend lange Übergangsfrist.

Quelle: Landesweites datenschutzkonformes Videokonferenzsystem (HBDI – 09.07.2021)

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