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Hamburger Datenschutzaufsicht kritisiert geplante Bildungsverlaufsstatistik

Posted on 22. Juli 202622. Juli 2026 by mrtee

Die Kultusministerkonferenz (KMK) plant im Rahmen der bundesweiten Bildungsverlaufsstatistik (BVStat) die Einführung eines bundesweiten Bildungsverlaufsregisters, in dem Bildungsbiografien von der frühkindlichen Bildung über die Schulzeit bis hin zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zusammengeführt werden sollen. Ziel ist eine bessere Bildungssteuerung sowie die Unterstützung bildungspolitischer Entscheidungen. Die Hintergründe zum Bildungsverlaufsregister wurden im Beitrag „Dauerhafte individuelle Schüler-ID in Baden-Württemberg“ von Mai 2026 unter der Überschrift „Bewertung“ erläutert.

Der HmbBfDI informiert im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 über seine Beschäftigung mit dem Thema, das von der KMK im Rahmen seiner Mitarbeit in den DSK-Arbeitskreisen „Schulen und Bildungseinrichtungen“ sowie „Statistik“ an ihn herangetragen worden war. Für den HmbBfDI wirft die geplante Einführung „erhebliche datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fragen auf“. Trotz der beabsichtigten Pseudonymisierung oder Anonymisierung sieht der HmbBfDI erhebliche Risiken für den Schutz der Privatsphäre und daraus resultierend eine Beeinträchtigung der Grundrechte, da die Gefahr einer Re-Identifikation der Betroffenen bestehe. Die Gefahr einer Profilbildung steige mit dem Umfang der im Register verarbeiteten Informationen zum Bildungsverlauf einzelner Personen.

Der HmbBfDI erinnert daran, dass die Debatte um eine bundesweite Bildungsverlaufsstatistik bereits seit mehr als 20 Jahren kontrovers geführt wird. Während sich die Befürworter eine effizientere Bildungssteuerung und eine bessere Vergleichbarkeit von Bildungsdaten versprechen, befürchten die Gegner die Risiken, die sich für die Betroffenen aus diesem Grundrechtseingriff ergeben, sowie eine Ausweitung bürokratischer Kontrollmechanismen. Die BVStat ist nach Auffassung des HmbBfDI ein komplexes Vorhaben mit hohen fachlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Zweckbindung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und rechtssichere Einführung des Bildungsverlaufsregisters seien nach Einschätzung des HmbBfDI derzeit noch nicht ausreichend gegeben. Zudem stellt der HmbBfDI die Frage, ob die mit der BVStat verfolgten Ziele nicht auch mit datenschutzfreundlicheren und weniger eingriffsintensiven Instrumenten erreicht werden könnten. Der HmbBfDI fordert daher zunächst eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie eine deutlich konkretere Begründung des Vorhabens. Dabei seien insbesondere die informationelle Selbstbestimmung, die Minderjährigkeit der Betroffenen und das Risiko einer lebenslangen Nachvollziehbarkeit von Bildungsbiografien zu berücksichtigen. Den weiteren Gesetzgebungsprozess will der HmbBfDI konstruktiv begleiten.

Bewertung

Die Bedenken, die der HmbBfDI zum geplanten Bildungsverlaufsregister äußert, erinnern an diejenigen seines Amtskollegen zur permanenten Schüler-ID in Baden-Württemberg. Die Risiken des Grundrechtseingriffs werden als sehr hoch eingeschätzt. Während in Baden-Württemberg bereits ein Gesetz Fakten geschaffen hat, befindet sich das Bildungsverlaufsregister noch in der Planungsphase. Der HmbBfDI lehnt das Vorhaben nicht kategorisch ab, sondern fordert eine Prüfung, ob weniger eingriffsintensive Alternativen zur Verfügung stehen.

Es stellt sich letztlich die Frage, wem mit einer derart umfangreichen Datensammlung geholfen wäre. Rechtfertigen die Ziele, die die Politik damit verfolgt, tatsächlich diesen erheblichen Eingriff in die Grundrechte und die Risiken, die sich daraus künftig für die Betroffenen ergeben könnten? Welche Erkenntnisse oder Entscheidungshilfen für die Bildungssteuerung sollen aus den gewonnenen Statistiken abgeleitet werden? Haben solche Daten in einer Zeit schneller gesellschaftlicher und bildungspolitischer Veränderungen überhaupt noch einen ausreichenden Wert für langfristige Planungen? Die Bildungsministerien verfügen bereits heute über umfangreiche statistische Daten aus ihren Schulen und sind dennoch häufig nicht in der Lage, daraus vorausschauende bildungspolitische Entscheidungen abzuleiten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bleibt daher zu hoffen, dass das Bildungsverlaufsregister nicht umgesetzt wird.

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