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Schulleitungsverband AVD fordert schulisches Smartwatch Verbot

Posted on 28. September 202428. September 2024 by mrtee

Laut dem Presseportal vom 24.09.2024 forderte Sven Winkler gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung im Namen des Allgemeinen Schulleitungsverband Deutschlands (ASD)1Der ASD beschreibt sich selbst als „Der ASD – Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands e.V. setzt sich für die beruflichen Interessen von Schulleitungsmitgliedern in Deutschland ein. Er ist die Dachorganisation von Schulleitungs-Landesverbänden, in denen Mitglieder aller Schularten und –formen vertreten sind.“ Neun Landesverbände von Schulleitungen sind Mitglied. Wie viele Schulleitungen der ASD damit tatsächlich vertritt, ist nicht zu ermitteln. ein umfassendes Verbot von Smartwatches an Schulen. In dem Beitrag, der von zahlreichen anderen Zeitungen veröffentlicht wurde, werden mehrere Gründe für die Forderung nach einem Verbot von Smartwatches genannt. Dazu gehören Ablenkung und Beeinträchtigung der Konzentration wie auch Datenschutzprobleme durch Funktionen der Smartwatches zur Aufnahme von Bildern und Audiomitschnitten. Laut Herrn Winkler brauche es „vielleicht sogar bundesgesetzliche Regelungen, die die Nutzung mobiler Endgeräte in bestimmten Bereichen untersagt.“ Der WDR, der das Thema ebenfalls aufgreift, setzt sich differenzierter mit der Forderung des ASD auseinander und schaut auch auf die Forschungslage. Anders als zur Auswirkung von Smartphones auf den Unterricht gibt es vergleichbare wissenschaftliche Untersuchungen zu Smartwatches bisher nicht. Aus den Studien zu Smartphone weiß man jedoch um ihr Ablenkungspotential. Kinderuhren mit Abhörfunktion sind bereits, so erwähnt der WDR, seit 2017 verboten. Da der WDR seine Inhalte vor allem für Menschen in NRW gestaltet, wurde auch geschaut, was andere schulische Interessenverbände zur Forderung des ASD sagen. Dabei wird deutlich, dass diese die Forderung des ASD nicht unbedingt teilen. Die größte Lehrergewerkschaft in NRW Erziehung und Wissenschaft NRW ist gegen ein Verbot und setzt stattdessen auf „klare Absprachen und pädagogische Konzepte„, die es ermöglichen auch die positiven Potentiale von Smartphones und Smartwatches für das Lernen zu nutzen. In NRW ist nach Recherchen des WDR die Nutzung von Smartphones nicht verboten. Schulen und Lehrkräfte entscheiden selbst, ob und wie sie die Geräte einsetzen.

Bewertung

Forderungen zu Verboten von Smartphone und Smartwatches kommen immer wieder auf. Während es bei Smartphones noch relativ einfach ist für Schulen, eine Regelung umzusetzen ist das bei Smartwatches deutlich schwieriger. Ein Smartphone ist als solches einfach zu erkennen, da es so gut wie keine nicht-Smartphones mehr gibt, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Bei Smartwatches ist das Erkennen schwierig wie sich schon bei den seit 2017 verbotenen Kinderuhren mit Abhörfunktion zeigte.

Hier in NRW ist bei den Zentralen Prüfungen und Abiturprüfungen übrigens eindeutig geregelt, wie mit smarten Geräten umzugehen ist. Zu den ZP10 heißt es etwa.2Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/zp10/sonstige_Dateien/2024/ZP10-2024_PPP_Dienstbesprechung.pdf

  • „Das Mitführen elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur
    Speicherung von Daten (Handys, Smartphones, Pocket-PCs, MP3-Player u. Ä.) im
    Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand – ist nicht gestattet.
  • Bereits das Mitführen kann als Täuschungsversuch gewertet werden.„

Bezüglich des Abiturs heißt es:3Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/abitur-bk/verfuegungen/Rahmenvorgaben_Abitur2024_Berufliches_Gymnasium_Teil_A.pdf

  • „Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder
    Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches,
    Netbooks, MP3-Player u. Ä.) im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten
    Zustand – ist nicht gestattet und kann als Täuschungsversuch gemäß
    § 20 APO-BK gewertet werden.2

Das ist recht eindeutig. In der Praxis bedeutet das, Schüler legen alles ab, was unter die Kategorie fällt oder fallen könnte.

Inwieweit sind Smartwatches tatsächlich ein Problem des Datenschutzes, so wie der ASD anführt? Es ist möglich, Aufnahmen damit zu machen, so wie das auch mit einem Smartphone geht. Und es ist weniger offensichtlich als mit einem Smartphone. Über die Telefonfunktion könnte auch ein Dritter mithören, was im Unterricht gesagt wird. Fälle, dass solches in der Praxis zu Problemen geführt hat, sind dem Verfasser des Beitrags nicht bekannt.

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