30. Tätigkeitsbericht – BayLfD – Thema MS Teams

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat Ende Mai 2021 seinen 30. Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Dort ist auch Office 365 ein Thema. Für Schulen in Bayern interessant sind dabei die Aussagen zur Nutzung von MS Teams unter 1.3. Microsoft-Produkte und Datenschutz. Der Bayerische Landesbeauftragte sieht die Probleme der Schulen und tritt „vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie dem vorübergehenden Einsatz von Microsoft Teams an öffentlichen Schulen derzeit nicht entgegen.“ Dass das Land mebis weiter ausbaut und auch eine eigene Kommunikationslösung einrichtet, wird positiv bewertet.

Ganz klar ist für den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, dass der Einsatz von MS Teams an bayrischen Schulen nur möglich ist, wenn dabei datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Freiwilligkeit der Einwilligung der Betroffenen ist durch echte Alternativangebote sicherzustellen. In Betracht kommt zum Beispiel die Zuschaltung per Telefon oder eine weitgehende anonyme Nutzung. Eine solche anonyme Nutzung kann insbesondere erreicht werden, indem die Schule

  • „anonyme“ Konten (das heißt ohne Namensbestandteile in der Kennung oder in sonstigen Nutzerdaten) oder
  • als Endgerät ein schulisches Leihgerät

zur Verfügung stellt.“

 

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