Fristverlängerung für dänische Chromebook Schulen bis 23.01.2023

Die dänische Aufsichtsbehörde berichtete schon am 13.12.2022 in einem Beitrag mit dem Titel Zusätzliches Material verschiebt Entscheidung über Chromebooks über eine Verlängerung der Frist für Schulen bezüglich der Nutzung von Chromebooks und Google Workspace for Education. Ursprünglich war eine Frist bis November gesetzt gewesen. Die Aufsichtsbehörde hatte Anfang November umfangreiche Unterlagen der Schulen erhalten, mit dene diese nachweisen wollen, dass sie die Google Plattformen ChromeOS und Google Workspace for Education rechtmäßig einsetzen. Das Verbot, welches die Aufsichtsbehörde gegenüber der Gemeinde Helsingør ausgesprochen hatte, wurde bereits im September 2022 ausgesetzt, um der Gemeinde und ihren Schulen eine Möglichkeit zu geben, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Chromebooks und Google Workspace for Education datenschutzkonform zu gestalten. Die Aussetzung, die im November enden sollte, wurde wegen der Prüfung der eingereichten Unterlagen verlängert und wie die Aufsichtsbehörde in einem Beitrag vom 04.11.2022 (Die dänische Datenschutzbehörde prüft das Material der Gemeinden auf Google Workspace) können auch andere Schulen die Google Plattformen solange vorerst weiter nutzen. Man hoffte, die Prüfung der Unterlagen zum Jahresende abzuschließen. Nachdem KL (Verband der Regionalverwaltungen), die etwa 50 Kommunen vertreten, deren Schulen Google Workspace for Education nutzen, ankündigte, weitere Unterlagen an die Aufsichtsbehörde zu übersenden, verlängerte diese nun die Frist, neue Unterlagen einzureichen bis zum Die Aussetzung verlängert sich damit ebenfalls. 23. Januar 2023. Die finale Entscheidung der dänischen Aufsichtsbehörde wird folglich später ergehen, um die neuen Unterlagen in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.

Bewertung

Es bleibt spannend in Dänemark. Dort hängt von der Entscheidung der Aufsichtsbehörde eine Menge ab, da Chromebooks und Google Workspace for Education an mehr als der Hälfte aller Schulen zu Unterrichtszwecken eingesetzt wird. Anders als in den Niederlanden war in Dänemark scheinbar einiges von Anfang an falsch gelaufen. Man hatte bereits bei der Administration der Schul-Tenants von Google Workspace for Education Fehler gemacht. Schüler hatte so etwa die Möglichkeit gehabt, sich mit ihren Schul-Konten an YouTube anzumelden. Das hatte dazu geführt, dass Eltern sich beschwerten, wodurch das ganze Verfahren ins Rollen gekommen war. Google versucht, ähnlich wie Microsoft in Deutschland in Bezug auf die Kritik der DSK, gegenzusteuern und neue Maßnahmen umzusetzen, die zu mehr Sicherheit, erhöhter Transparenz und administrativen Einstelloptionen zur Steuerung von Datenflüssen führen. Auf LinkedIn vermutet Pia T. deshalb einen Zusammenhang zwischen den neuesten Anpassungen in ChromeOS und Chrome Browser für Enterprise und Education in der Version 109. Die im Beitrag auf LinkedIn eingebundenen Versionshinweise für Chrome Enterprise und Education 109 vom 10.01.2023 sind auf der Website, wo diese Informationen veröffentlicht werden Versionshinweise für Chrome Enterprise und Education mit Stand vom 19.01.2023 noch nicht abrufbar. Einige der Neuerungen sind jedoch bereits in den Hinweisen zu geplanten Updates in der Version 109 enthalten. Version 109 ist für den Chrome Browser bereits installierbar. Ob die Updates, die gerade ausgerollt werden, wie auch die geplanten und angekündigten Updates ausreichen werden, dass Schulen den Nachweis führen können, die Plattformen risikoarm und DS-GVO konform nutzen zu können, wird man spätestens dann sehen, wenn die dänische Aufsichtsbehörde ihre Entscheidung verkündet. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf Deutschland haben wird, dürfte sehr stark davon abhängen, wie das Ergebnis ausfällt.

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