Ab dem 01.08.2021 darf an hessischen Schulen nicht mehr das Videokonferenz Tool MS Teams genutzt werden. Begründung ist – das Videokonferenz Tool ist nicht datenschutzkonform, da US Ermittlungsbehörden auf die Daten der Schüler zugreifen können. Die Duldung, welche der Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Rossnagel, ausgesprochen hatte, endet dann. Die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA stellt eine Grundrechtsverletzung dar und er sei dafür da, so Rossnagel, diese Grundrechte zu schützen. Schulen sollten aber wissen, dass auch wenn die Duldung ausläuft, man sie nicht überfordern wolle und ihnen Zeit gebe. „Wir werden von uns aus keine Anordnungen treffen, die Schulen in Situationen bringen, dass sie ihre Aufgaben nicht erfüllen können.“
Zum Beginn des neuen Schuljahres soll laut hessischem Kultusministerium Schulen ein datenschutzkonformes Videokonferenz System zur Verfügung stehen. Fakt ist aber auch, dass dieses erst im April ausgeschrieben wurde. Um welches System es sich handeln wird, wissen Schulen bisher noch nicht, denn auch 12 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres ist die Entscheidung für ein bestimmtes System noch nicht gefallen.
Auch beim Rest von Microsoft 365 gibt es datenschutzrechtliche Bedenken. Es ist unklar, ob sie der DS-GVO genügen. Auf Nachfrage erklärt Rossnagel, dass es auch dort Bedenken gäbe, aber: „wenn wir da jetzt, ohne dass die Verantwortlichen Alternativen haben, einfach anordnen würden, die IT Systeme dürfen nicht mehr benutzt werden, würden wir ja in anderer Weise rechtswidrige Verhältnisse schaffen, weil Behörden müssen arbeiten und Unternehmen können sich auch auf Grundrechte berufen, und müssen ihre unternehmerischen Tätigkeiten durchführen können.“
Quelle: HR-Podcast „Was hat Vorfahrt an hessischen Schulen? – Digitaler Unterricht contra Datenschutz“ vom 02.06.2021