Informationsfreiheitsgesetz Anfrage zu Office 365 an Tönisvorster Schulen

Im Januar 2021 gab es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage an die Kommunalverwaltung Tönisvorst bezüglich des Einsatzes von Office 365 an Tönisvorster Schulen. Mit der Anfrage möchte der/die Antragsteller/in auch herausfinden, ob Alternativen geplant sind. Zu Office 365 werden sehr detaillierte Fragen gestellt, die auf die aktuell bestehenden datenschutzrechtlichen Unsicherheiten bei der Nutzung der Plattform in Schulen abzielen. Die Kommunalverwaltung weist die Anfrage zunächst ab und begründet dieses mit der Anonymität des Antragstellers, was dann eine Einschaltung der LDI NRW zur Folge hat. In der Antwort der Kommunalverwaltung vom 11. März 2021 beantwortet diese dann die an sie gerichteten Fragen ausführlich. Zum aktuellen Zeitpunkt umfasst der Schriftverkehr zur Anfrage 29 Dokumente.

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