Hessen sucht eine datenschutzkonforme Padlet Alternative für seine Schulen

Wie die Hessenschau am 04.09.2021 in einem Beitrag mit dem Titel „Alternative zu digitaler Schulpinnwand gesucht“ wurde die Universität Frankfurt mit der Begutachtung verschiedener Alternativen beauftragt. Als Hintergrund wurde genannt, dass der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Padlet kritisiert hatte.

„Die Plattform „Padlet“ wird von einem US-Unternehmen betrieben. „Da in den Vereinigten Staaten die Datenschutz-Grundverordnung nicht gilt, können personenbeziehbare Daten durch das Unternehmen selbst oder Drittanbieter gespeichert und verarbeitet werden“, hatte der Datenschutzbeauftragte kritisiert. Die genauen Inhalte dieser Daten seien bislang weitgehend unbekannt.“

Bewertung

Die Nutzung von Padlet ist in der Tat nicht unproblematisch, vor allem dann, wenn die Plattform mit privaten Endgeräten genutzt wird oder bei der Nutzung persönliche Inhalte eingebracht werden, etwa Bilder, Videos und Audioaufnahmen von Schülerinnen und Schülern. Am Markt gibt es verschiedene Anbieter, die Plattformen bereitstellen, die Teile der Funktionen von Padlet haben. Den vollen Funktionsumfang bietet eigentlich niemand. Viele der alternativen Anbieter sind selbst US-Anbieter und aus Datenschutz-Sicht nicht weniger problematisch als Padlet selbst. Dazu gehören etwa Wakelet und Miro.

Es gibt in Deutschland einen Anbieter, der in der Funktionalität vieles von Padlet bieten kann und absolut DS-GVO konform nutzbar ist. Der Anbieter heißt TaskCards. Er ist noch recht neu und baut seine Plattform noch aus und fügt weitere Funktionen hinzu. Padlets lassen sich importieren. Auch wenn TaskCards nicht den vollen Funktionsumfang von Padlet abbildet, ist es eine vollwertige Alternative, die sogar mit Features kommt, welche Padlet nicht hat. TaskCards ist nicht umsonst, doch wer Sicherheit und Datenschutz nach EU Standards erwartet, sollte bereit sein, dafür auch zu zahlen.

In NRW bietet diese Plattform auch die Möglichkeit, an einer Schule zur verpflichtenden Nutzung eingeführt zu werden. Dazu sollte es a) einen Schulkonferenzbeschluss geben, b) die Plattform idealerweise mitbestimmt sein durch Personalräte (was kein Problem darstellen sollte, da TaskCards keine Funktionen zur Überwachung von Nutzern und deren Nutzungsverhalten bietet) und es sollte eine Nutzungsordnung geben, in der festgelegt ist, dass in eine Pinnwand keine privaten Inhalte eingestellt werden dürfen. Eine Verpflichtung zur Nutzung setzt außerdem zumindest ein schulisches Endgerät voraus, bei Schülern wie Lehrkräften.

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