Google-Analytics Urteil mit Folgen auch für Schule?

Google-Analytics ist ein weit verbreiteter Dienst, mit welchem die Anbieter von Online-Plattformen  und Apps Informationen über das Nutzerverhalten der Personen erhalten, die ihr Angebot aufsuchen. Auch über die Wirksamkeit von Online-Werbung außerhalb des Angebotes kann Google Analytics Aufschluss geben. Dazu wird das Verhalten der Nutzer aufgezeichnet, analysiert und statistisch ausgewertet. Anbieter können auf der Grundlage dieser Informationen ihr Angebot optimieren und Online-Werbung anpassen. Der Dienst ist nicht unumstritten, da Nutzerprofile erstellt werden können, die sich identifizierbaren Personen zuordnen lassen und die personenbezogenen und -beziehbaren Daten der Nutzer dazu auch auf Servern in den USA verarbeitet werden. Auch wenn Google als Dienstleister für die Anbieter von Online-Plattformen auftritt und es vertragliche Regelungen im Sinne eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung gibt, ist nicht klar, ob und inwieweit Google möglicherweise die erhobenen Daten für eigene Zwecke nutzt. Die Organisation von Max Schrems, dessen Klage unter anderem zum Schrems II Urteil des EUGH führte, hat nun mit Unterstützung Musterbeschwerden gegen eine Reihe von Anbietern von Online-Plattformen in verschiedenen EU Staaten wegen deren Nutzung von Google-Analytics bei den zuständigen Aufsichtsbehörden eingelegt. Seiner Meinung nach verstoßen diese Anbieter mit der Nutzung von Google-Analytics gegen das Schrems II Urteil. Auch bezüglich Google selbst wurde bei den Aufsichtsbehörden Beschwerde eingelegt.

In einem Beitrag vom 13.01.2022 berichtet Heise unter dem Titel Österreichs Datenschutzbehörde: Google Analytics verstößt gegen die DSGVO, dass die österreichische Datenschutzbehörde die Nutzung von Google-Analytics als nicht mit der DS-GVO vereinbar ansieht. Der Anbieter, in diesem Fall ein Verlag, übermitteln die personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers an Google und dafür bieten die von Google angebotenen Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCC) kein angemessenes Schutzniveau gemäß Art. 44 DS-GVO. Als US Dienstleister unterliegt Google der US Jurisdiktion und „Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten durch US-Nachrichtendienste“ nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) können damit nicht ausgeschlossen werden.

Der Teilbescheid der Datenschutzaufsicht Österreich ist unter Teibescheid Spruch als PDF abrufbar.

Bewertung

Google-Analytics ist weit verbreitet, da es dieser Dienst sehr gut ist und darüber hinaus sogar noch kostenfrei genutzt werden kann. Auch einige Schulen nutzen den Dienst in ihrer Homepage. Hier sollte dringend auf einen anderen Analyse-Dienst wie Matomo gewechselt werden. Wird dieser oder ein vergleichbarer Dienst korrekt genutzt, gibt es mit dem Datenschutz keine Probleme. Anders als beim eigenen Internetauftritt haben Schulen bei Anbietern von für Unterricht interessanten Diensten und Inhalten keinen Einfluss auf genutzte Analyse-Dienste. Bei der Auswahl von Anbietern von Online-Plattformen und (online-angebundenen) Apps sollten Schulen die Augen aufhalten. Nutzen Anbieter Google-Analytics schränkt dieses die Nutzungsmöglichkeiten für Schulen deutlich ein. Solange Zugriffe auf ein solches Angebot mit schulischen Endgeräten in der Schule und ohne Anmeldung von Nutzern (Schüler/Lehrkräfte) an der Online-Plattform/ App oder einer anderen nicht-schulischen gleichzeitig genutzten Online-Plattform oder online-verbundenen App und ohne Verwendung von persönlichen Informationen in Form von Text, Bild und Ton erfolgt, ist es für Google-Analytics und vergleichbare Dienste Dritter nicht möglich, die gesammelten Informationen einer identifizierbaren Person zuzuordnen. Mit privaten Endgeräten, Endgeräten mit einer Mobilfunkanbindung und Geräten in 1:1 Ausstattung ist eine solche „anonyme“ Nutzung in der Regel nicht möglich.

Es ist zu erwarten, dass der Teilbescheid der österreichischen Datenschutzaufsicht und der von weiteren Aufsichtsbehörden zu erwartenden vergleichbaren Bescheiden weitreichende Konsequenzen haben wird. Im Idealfall stellen die Anbieter ihr Analyse-Tool auf eine datenschutzfreundliche Plattform um.

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