Duldung des LfDI Rheinland Pfalz für MS Teams läuft aus

In Rheinland Pfalz war die Nutzung von MS Teams an Schulen durch die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes vor allem wegen der Pandemie bisher geduldet. Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland Pfalz hatte auf Bitten des Schulministeriums seine Duldung bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 verlängert und Schulen damit die Möglichkeit gegeben, die Plattform weiterhin zur Erteilung von Distanzunterricht zu nutzen. Wie das Ministerium für Bildung in Mainz Schulen und Schulträger mit einem auf den 04. April 2022 datierten Schreiben (Twitter Link) wissen ließ, erklärte der LfDI RLP in der Vorwoche, „dass nach heutigem Stand nicht erkennbar ist, dass der Softwarehersteller Microsoft Corporation eine Lösung für einen Betrieb von Microsoft Teams bereitstellen wird, die den Anforderungen des Daten­schutzrechts genügt.“ Entsprechend endet die ausgesprochene Duldung zum 1. August 2022. Kommt es danach zu vermuteten Datenschutzverstößen bei einer Nutzung von MS Teams, müssen Schulleitung „mit einer Aufforderung des LfDI RLP zur Stellungnahme rechnen.

Als Gründe für die datenschutzrechtliche Beanstandung wird auf die Problematik CLOUD-Act verwiesen und dass weiterhin ungeklärt sei, inwieweit Microsoft Nutzerdaten für eigene Zwecke verarbeitet. Mit dem Schreiben wird Schulen dringend geraten, Vorsorge zu treffen, dass man im Schuljahr 2022/23 eine DS-GVO konforme Plattform nutzen kann, also von MS Teams zu einer anderen Plattform zu wechseln. Eine Option dafür wäre die Landeslösung Schulcampus. Deren Nutzung, so wird versichert, sei nicht verpflichtend, und nicht beanstandete Systeme könnten weiterhin genutzt werden. Während den allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe, Sek. I und II eine Frist zur Umstellung bis zum 1.08.2022 vorgegeben wird, räumt der LfDI RLP Berufsschulen bis auf Weiteres eine Übergangsfrist ein, die mit der engen Verzahnung mit den Ausbildungsbetrieben und den daraus entstehenden „besonderen Bedürfnissen der berufsbildenden Schulen“ begründet werden.

Zum Ende des Schreibens schaut man auf die weitere Entwicklung und weist auf die AG Datenschutz der Kultusministerkonferenz, die im Austausch mit Microsoft ist, um für MS Teams zu einer passende Lizenzversion zu gelangen, die sich mit entspre­chenden Konfigurationen DS-GVO konform betreiben lässt. Schulen, die auf die Landeslösung umsteigen möchten, müssen sich zeitig genug darum bewerben, um für das neue Schuljahr berücksichtigt zu werden.

Bewertung

In Rheinland Pfalz war nach der Vorgeschichte zu erwarten, dass für die Nutzung von MS Teams in allgemeinbildenden Schulen das Ende kommen wird. Zwar werden Schulen nicht durch eine Dienstanweisung zur Aufgabe der Plattform gezwungen, doch man legt ihnen den Wechsel nahe, um Problem zu vermeiden. Diese Aufforderung der Aufsichtsbehörde zu einer Stellungnahme gem. Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz RLP würde einige Arbeit für die Schule bedeuteten und – sofern sich bei Microsoft bis dahin nichts grundlegend bezüglich der beschriebenen Probleme geändert hat – letztendlich zu einer Untersagung der Nutzung von MS Teams für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten führen. Manche Schule wird es vielleicht darauf ankommen lassen, da man mit der Plattform gut arbeitet und es an der Schule selbst keine Widerstände gegen eine Nutzung gibt. Es ist dabei jedoch nicht auszuschließen, dass Personen von außerhalb der Schule aktiv werden, um ein Ende der Nutzung herbeizuführen. Schulen, die jetzt wechseln, um der Untersagung zuvorzukommen, werden später sicherlich nicht mehr zu MS Teams zurück wechseln. Ein Wechsel ist mühsam und ein Gefühl der Unsicherheit wird nach diesen Erfahrungen vermutlich bleiben.

Was bedeutet dieses für Schulen in anderen Bundesländern, an denen die Nutzung von MS Teams noch zulässig ist? Das ist schwer vorherzusagen. In Bundesländern, deren Aufsichtsbehörden ähnlich aufgestellt sind, könnte es ähnlich ablaufen. Das wären Baden Württemberg und Hessen. In NRW sieht es so aus, als möchte die LDI NRW lieber Probleme konstruktiv lösen als neue durch Verbote schaffen. Ob das aber Bestand hat, wenn sich Microsoft nicht schnell genug bewegt, wird man sehen. Die Pandemie ist zwar nicht vorbei, doch man geht mittlerweile anders damit um.

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